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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Nebenkostenabrechnung

Hier meine Frage:
Seit 01.08.08 ist meine Eigentumswohnung vermietet. Nach der NK-Abrechnung 2009 weigert sich nun meine Mieterin folgende NK zu zahlen: Hausmeisterkosten, Hausreinigung sowie Kleinreparaturen. Diese Kosten seien im Mietvertrag nicht im einzelnen aufgeführt. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages hatte ich Ihr jedoch die bisherigen NK-Abrechnungen des Hausverwalters vorgelegt und genau erörtert, welche Kosten ich auf sie umlegen würde.Bin ich als Vermieter verpflichtet,
im Mietvertrag alle anfallenden NK im Detail schriftlich aufzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

es reicht, wenn Sie im Vertrag allgemeine Formulierungen wie: „Der Mieter zahlt alle umlegbaren Betriebskosten", oder "die in der Betriebskostenverordnung genannten Kosten" verwenden.
Wenn Sie jedoch statt dieser allgemeinen Formulierung eine Aufzählung gewählt haben, dann muss diese auch vollständig sein oder die aufgezählten Betriebskosten müssen im Vertrag deutlich als Beispiele gekennzeichnet sein.

Hausreinigung gehört zu den Betriebskosten, die umlegbar sind.
Die Kosten für den Hausmeister im Prinzip auch. Hier kommt es jedoch darauf an, was der Hausmeister macht. Wenn dieser auch Aufgaben der Verwaltung oder Instandsetzung übernimmt, dann sind diese nicht umlegbar. Da muss dann in der Abrechnung erscheinen:
Hausmeister X Euro davon entfallen auf Instandsetzung und Verwaltung y Euro umlegbar z Euro (X - Y).
Kleinreparaturen gehören jedoch nicht zu den Betriebskosten. Wenn Sie Kleinreparaturen auf Ihre Mieterin übertragen wollen, brauchen Sie dafür im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel. Diese kann zum Beispiel lauten:
Die Mieterin ist für Kleinreparaturen von bis zu x Euro pro Reparatur zuständig. Insgesamt darf die Belastung aus Kleinreparaturen im Jahr y % der jährlichen Nettomiete nicht übersteigen.
Wichtig: Wenn eine Kleinreparatur mehr als X Euro kostet, fällt sie nicht unter die Kleinreparaturklausel und ist auch nicht anteilig von der Mieterin sondern vollständig von Ihnen zu zahlen.
Ohne Kleinreparaturklausel im Mietvertrag müssen die Kleinreparaturen von Ihnen gezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Mietrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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