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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Jugendamt Verleumdung vor Gericht

hiermit bitte ich um Rat.

wir waren gestern beim Jugendamt (Jugendhilfe) für ein Gespräch vor der Gerichtsverhandlung von mein Sohn (16) wegen Körperverletzung.

Das Gespräch verlief in 2 Teile. Erste Teil ohne mein Sohn der raus ging sobald ich von 2 andere Ereignis die in der letzten 12 Monaten auch wegen Körperverletzung ansprach. Zweite Teil ohne mich um die Kommunikation der Beamter mit mein Sohn zu fordern.

In mein Gespräch mit der Jugendamt Mitarbeiter stellte ich die Bitte um Hilfe in der Erziehung und machte den Vorwürf dass das Jugendamt bisher nie meine Anfrage erhört hatte. Im Gegenteil zu mir, erklärte meine Ex-Frau dass unsere Sohn lieb und hilfsbereit sei und dass alle Vergehen bisher nur Kleinigkeiten gewesen wäre. Sie behauptete in meine Anwesenheit dass unsere Sohn nie gegen Sie Handgreiflich gewesen wäre (Grund für welche sie ihn 2008 zu mir schickte) und dass ich zu streng sei. Sie hätte ihn deswegen 2009 wieder bei ihr aufgenommen, es wäre zum Wohl des Kindes besser gewesen. (Richtige Grund war dass ich 120 kilometer weg gezogen bin.)

Nach diese Einleitung um die Situation zu erklären, trafen wir uns wieder vor Gericht. Die Verhandlung verlief zu unsere Zufriedenheit, ein Einstellung des Verfahren fand statt. Allerdings in der Plädoyer des Jugendamt Mitarbeiter fiel der Satz " wurde von sein Vater, bedingt sein französische Erziehung, geschlagen".

Es ist mir heute klar dass keiner voll unschuldig ist und dass was Eltern wie ein Klaps auf den Po sehen kann von Kinder anders aufgenommen werden. Allerdings empfinde ich heute diese Aussage von der Mitarbeiter sehr verletzend und überlege rechtlichen Schritte einzuleiten. Ich weiß auch dass ein Aussage meines Kindes mehr Aufmerksamkeit wie meine vor Gericht erwecken würde, und dass kein Richter in diese Fall unparteiische Meinung bekommen würde. (ich würde selbst sicherlich nicht anders reagieren)

Aber allein die Tatsache dass ein Mitarbeiter des Jugendamts, der bisher nie mit der Familie gesprochen hat, wahrscheinlich aufgrund die Aussage eines pubertäre Jugendliche, ohne mich darüber verhört zu haben, so vor Gericht eine gravierende Anschuldigung macht, lass bei mir Zweifel an diese Institution.

Darüber hinaus ist da Jugendamt nicht verpflichtet Schritte einzuleiten wenn der Verdacht auf Misshandlungen von Kinder besteht?

Was würden Sie mir heute raten? Soll ich den Mann oder das Jugendamt wegen Verleumdung anzeigen?

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihrer Sachverhaltsschilderung hat der Mitarbeiter des Jugendamtes nur das weiter gegeben, was er von Ihrem Sohn gehört hat. Für eine Verleumdung wäre jedoch erforderlich, dass dieser Mitarbeiter weiß, dass dies falsch ist. Zudem gehört es zu dessen Aufgaben, dem Gericht zu schildern, welchen Eindruck er hatte. Zudem erwähnen Sie selber „dass was Eltern wie ein Klaps auf den Po sehen kann von Kinder anders aufgenommen werden".
Damit kann wohl davon ausgegangen werden, dass es diesen „Klaps auf den Po" mal gegeben hat.
Ein Strafantrag gegen den Mitarbeiter des Jugendamtes dürfte daher keine Erfolgsaussichten haben.

Ein Ermittlungsverfahren, dass auf einen möglichen Strafantrag von Ihnen, gegen den Mitarbeiter eingeleitet wird, wird wohl schon nach kurzer Zeit wieder eingestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Familienrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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