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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Antrag auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Guten Tag,mein ex mann hat vor Gericht Antrag gestellt bezüglich einer einstweiligen anordnung auf übertragung des aufenthaltsbestimmungsrechts und sofortige herausgabe der kinder.
Er sagt aus das ich angeblich den umgang seit einem länger andauernden zeitraum verwehre.Es sind schon mehrere Umgangsverfahren vor Gericht gestellt worden wo es hies das sein sohn(8 alle 14 tage ferien etc) und seine Tochter alle 14 tage nur samstags weil sie dort nicht schlafen will verbringen.Fakt isr auch das er diese selber abgebrochen hat mit seiner Tochter da sie immer geweint hat(unter zeugen).Zwischenzeitlich ist sie auch wieder hingegangen aber diese kontakte wurden seinerseits auch wieder unter zeugen abgebrochen mit der aussage so wolle er das nicht und ich solle sie wieder mitnehmen.sein sohn geht regelmässig.
Die kinder wohnen seit der trennung 2007 bei mir und meinem neuen ehemann kinder sind 8 und 5 jahre alt.haben hier ihren kindergarten und die schule freunde sowie verwandte nachbarn etc.
ich habe die wohnung seit der trennung nicht gewechselt die kinder wohnen also schon ihr leben lang hier.
die aussage das ich die kinder verweigere ist schlichtweg gelogen was mit zeugen zu belegen ist, selbst sein eigener sohn sagt das er doch regelmässig beim papa ist.die tochter weigert sich immer aber ist auch von mir trotz weinen hingegeben worden bis der vater dieses abbrach.mein jetziger mann war immer dabei.ich habe sogar angeboten das er sie besuchen kann oder das wir uns mal an einen tisch setzten, er wollte nicht.ich darf auch nicht in seine wohnung und in meine will er nicht.
er war bei der scheidung damit einverstanden das die kinder bei mir leben.
mein sohn hat mir unter tränen gesagt das der papa ihm schon gesagt hätte das er bald bei ihm wohnen würde und zwar das das eine frau erledigen würde die ihn und seine schwester dann holen.er sage ihm auch anhand von den händen die hoch für gut gehen und runter für schlecht das die mama schlecht für die kinder ist und der papa gut ist.aber dieses solle er zuhause nicht erzählen.den kindern fehlt es hier an nichts..sie sind ganz viel draussen wir bzw ich fördere kontakte zu den freunden und auch familie bringe sie in den kiga und kümmer mich um alles.selbst infos zu terminen der kinder bekommt er und kann auch dort hinkommen.Die kleine zeigt das verhalten nur wenn sie alleine mit ihm sein soll wenn er dann einfach da ist zb wenn er den großen holt dann zeigt sie ihm sehr deutlich das sie ihn lieb hat aber hin will sie da nicht.
er kann also nicht belegen das sein sohn nicht kommt da es gelogen ist, und die kleine wollte er von selber nicht.(zeugen)
Was mache ich denn ich möchte meine kinder nicht verlieren.nimmt man sie aus solchen gründen des antragstellers und wegen solch einem antrag einfach hier bei mir weg?man kann mir nichts vorwerfen.kindergarten und schule top ich liebe meine kinder und er kann sie ja haben aber er will die kleine ja nicht.
was müssen für gründe vorliegen das abr zu enziehen und sie hier einfach aus der gewohntn umgebung zu reissen.
ich kümmer mich den ganzen tag um meine kinder.mein mann geht arbeiten.mein ex mann ist arbeitslos zahlt keinen unterhalt und beteiligt sich auch nicht bei sachen an der schule.oder kiga.
seine lebenspartnerin geht halbtags arbeiten in einem kiga.

er sagt das er besser den umgang zu mir zulassen könnte wenn sie beide bei ihm leben.

danke im vorraus

Andreas Scholz

Sehr verehrte Fragestellerin,

die Entscheidung des Gerichts über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts orientiert sich am Kindeswohl.

Den Antrag auf einstweilige Anordnung kann man immer stellen, wobei hier die den Antrag begründenden Tatsachen lediglich glaubhaft zu machen sind, also nicht bewiesen werden müssen.

So wie Sie die Sache schildern, wird der Antrag keinen Erfolg haben. Zunächst sind die Kinder bislang in einem gefestigten sozialen Umfeld groß geworden. Es wäre dem Kindeswohl zumindest nicht förderlich, wenn nun eine Herausnahme aus den bisherigen Verhältnissen stattfände. Vor allem aber sind keine Gründe ersichtlich, die aus Kindeswohlerwägungen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts geböten.

Von daher werden Sie keine Angst haben müssen, dass das Gericht das ABR auf den Vater übertragen wird. Daher müssen Sie auch nicht befürchten, dass die Kinder Ihnen weggenommen werden.

Gleichwohl dürfen Sie freilich nicht den Umgang des Vaters mit den Kindern vereiteln. Nach Ihren Schilderungen tun Sie das ja auch nicht. Darum sei hier nur zu Ihrer Information erwähnt, dass eine Umgangsvereitelung zwar dazu führen kann, dass Zwangsmittel per Gericht festgesetzt werden können (Ordnungsgeld bis zu 250.000,- Euro für jeden Fall der erneuten Vereitelung). Jedenfalls stellte allein die Umgangsvereitelung aber noch keinen Grund dar, das ABR auf den Antragsteller zu übertragen.

Nachdem Sie wohl vom Gericht aufgefordert worden sind, zum Antrag Stellung zu nehmen, sollten Sie das auch tun. Sie können in diesem Zuge dem Gericht die Lage schildern, u. a. auch, dass die Kinder im geordeten sozialen Umfeld groß werden. Sie können sich zur Aufbereitung Ihrer Stellungnahme an das Gericht anwaltlicher Hilfe bedienen, müssen sich jedoch nicht von einem RA vertreten lassen.

Ich hoffe, weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz, RA

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