Dauer der Unterstützung an Studenten
August 2, 2010 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Wir unterstüzen unseren Sohn zur Zeit noch mit 700 € monatlich.Er hat seit mehreren Monaten den Kontakt zu uns völlig abgebrochen.Durch Dritte haben wir von dem bestandenen 1. Staatsexamen in Jura gehört ( im Juli war Zeugnisausgabe)und dass er wohl zum 01.11.2010 eine Stelle im Referendariat antritt.Wie lange müssen wir ihn noch finaziell unterstützen?Studienbeginn Wintersemester 2003 und seitdem unterstützung durch uns.
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Unterhaltspflicht besteht bis zum Ende der 1. Ausbildung. Bei uns Juristen ist dies das Bestehen des 2. Juristischen Staatsexamens. Dies ist am Ende der 2jährigen Referendarszeit.
Allerdings wird das Einkommen des Sohnes auf die Unterhaltspflicht angerechnet.
Während der Referendarszeit erhält er Anwärterbezüge.
Hier können Sie Ihren Sohn auffordern, seine Gehaltsabrechnung vorzulegen.
Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, können Sie die Unterhaltszahlung solange zurückhalten, bis er Ihnen seine Gehaltsabrechnung vorgelegt hat.
Das Nettogehalt, welches er im Referendariat verdient, wird dann ab dem Monat, indem das Gehalt tatsächlich ausgezahlt wird (November oder Dezember) von den 700 Euro abgezogen.
Da die Vergütung für Referendare in den meisten Bundesländern über 700 Euro betragen dürfte, wird der Oktober oder November der letzte Monat sein, für den Sie Unterhalt bezahlen müssen.
Die Unterhaltspflicht endet auch dann, wenn Ihr Sohn die ihm angebotene Referendarstelle ohne wichtigen Grund nicht annehmen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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