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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Unterhalt bei volljährigem Kind

Guten Tag

Ich habe eine Frage zur Barunterhaltszahlung meiner volljährigen Tochter
Meine Tochter 19 Jahre macht eine Ausbildung zur Erzieherin und verdient in den ersten 3 Jahren kein Geld, da sie nur Schule hat
Im 4 Jahr bzw Anerkennungsjahr/Praktikumsjahr wird sie ca 1000 Euro brutto verdienen.
Im Moment ist sie noch im 2ten Schuljahr ohne Verdienst und hat einen Nebenjob bei dem sie ca 400 Euro verdient
Vater von ihr, ist Schweizer, lebt in der Schweiz, sie ist sein einzigstes Kind(er ist unverheiratet) und verdient umgerechnet ca 3500 Euro eher aufwärts , wir waren nicht verheiratet
Sie ist nicht über ihren Vater Krankenversichert
Krankenversicherung , Unfallversicherung usw zahle ich alleine
Ich lebe in Trennung , habe noch ein weiteres Kind 12 Jahre und bekomme von meinem (EX)Mann( ist nicht Melinas Vater)Unterhalt und ich verdiene ca 500 Euro monatl aus einer Selbstständigen Tätigkeit
Wieviel müsste Melinas Vater an Barunterhalt bezahlen und wer trägt die Krankenkassenbeiträge, da sie in der Schweiz nicht mitversichert werden kann
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Wie sieht die Unterhaltsberechnung bei meiner 12 jährigen Tochter aus
Vater ist auch Schweizer, lebt wieder in der Schweiz, sie ist sein einzigstes Kind, verdient umgerechnet 3500 Euro netto,
Ich bin freiwillig in Deutschland versichert und habe meine jüngere Tochter bei mir mitversichert
Vielen Dank im voraus

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte haben Sie Verständnis dafür,dass im Rahmen einer Erstberatung keine abschließende Berechnung möglich ist,da nicht alle Zahlen (z.B.berufsbedingte Aufwendungen beider Eltern,etc.bekannt sind).

Demnach ist nur eine grobe Berechnung anhand der von Ihnen gegebene Zahlen möglich.In Ihrem Fall ist von einem Gesamtfamulieneinkommen von knapp unter 4000.- € auszugehen.

Demnach würde der Unterhalt nach der Tabelle 664.- € betragen.Hiervon müsste noch das Kindergeld in Höhe von 184.- € abgezogen werden,welches Ihre Tochter erhält,so dass 480.- € verbleiben.Hierauf muss der Nebenverdienst der Tochter noch angerechnet werden,so dass voraussetzlich ein Zahlbetrag von 80.- € verbleiben wird.

Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach.

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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