Vermächtnis
Oktober 10, 2010 | 50,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Ich bin kürzlich als Alleinerbin bestimmt worden. Im Testament wurde festgelegt, dass die einzige Tochter die dem Verstorbenen gehörende Eigentumswohnung erhalten soll. Die Tochter ist also somit „nur“ Vermächtnisnehmerin und Pflichtteilsberechtigte.
Diese Wohnung ist jedoch noch nicht abbezahlt und mit einem Kredit belastet, der höher ist als der momentane Verkaufswert der Wohnung.
Um zu entscheiden, ob ich das Erbe annehme, benötige ich Auskunft zu folgender Frage: Wenn die Tochter das Vermächtnis annimmt, sich also für diese Wohnung entscheidet, übernimmt sie dann auch die Schulden, mit denen die Wohnung belastet ist, oder verbleiben die Schulden der Wohnung in der „Erbmasse“, so dass ich diese als Alleinerbin dann tragen muss ?
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrte Fragestellerin,
für die Frage ob die Tochter auch die auf der Eigentumswohnung lastenden Schulden bekommt, ist zunächst eine Auslegung des Testaments erforderlich. Das was dort steht, geht meiner Antwort vor.
Wenn sich durch Auslegung nicht ergibt, was der Wille des Verstorbenen ist, dann übernimmt die Tochter mit der Eigentumswohnung auch die darauf lastenden Schulden. §§ 2165 und 2166 BGB.
Dies jedoch nur soweit diese durch den Wert des Grundstücks gedeckt sind. § 2166 I BGB.
Beispiel: Wenn die Eigentumswohnung einen Wert von 100.000 Euro hat und mit einer Hypothek von 120.000 Euro belastet ist, übernimmt die Tochter von der Hypothek nur 100.000 Euro. 20.000 Euro der Schulden würden in diesem Beispiel an Ihnen als Erbin hängen bleiben. Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt zu dem das Eigentum auf die Tochter übergeht, also die Eintragung im Grundbuch erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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