Anspruch vom Barvermögen
November 23, 2014 | 40,00 EUR | beantwortet von Tobias Rösemeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Kind von zweien, 2/3 des geschätzten Wertes des Elternhauses erbt und sich für die Pflege der Eltern verpflichtet, hat dann das andere Kind, dem bereits1/3 des Wertes ausgezahlt wurde, nach dem Ableben des letzten Elternteils Anspruch auf einen Teil des ersparten Barvermögens?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider ist Ihre Sachverhaltsschilderung sehr kurz und für eine vollständige rechtliche Bewertung fehlen leider bestimmt Angaben, die hierfür von Bedeutung sind.
Grundsätzlich lässt sich folgendes sagen:
Es ist nicht auszuschließen, dass der das zweite Kind, auch wenn es bereits eine Ausgleichung zu Lebzeiten erhalten hat, vorliegend noch einen erbrechtlichen Anspruch in den Nachlass hat.
Falls das zweite Kind testamentarisch enterbt sein sollte, könnte jedenfalls ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB bestehen.
Falls keine Enterbung stattgefunden hat, könnte vorliegend ein Ausgleichsanspruch nach § 2050 BGB bestehen.
Wenn Sie Ihre Sachverhaltsschilderung (konkrete erbrechtliche Situation/Inhalt eines Testaments) ergänzen, wäre eine konkretere rechtliche Würdigung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
-Rechtsanwalt-
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?