Wohngebäudeversicherung bei Nießbrauch
Gefragt am 01.02.201921:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2196
Ich bin alleinige Eigentümer eines Einfamilienhauses. In diesem wohnt mein Vater alleine ( d.h. ich nutze das Haus nicht selbst) und er hat hierfür ein Nießbrauchsrecht.
Meine Fragen:
-) Wer sollte Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung sein?
-) Wer sollte Versicherungsnehmer der Hausratversicherung sein?
-) Benötige ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder zahlt in einem entsprechenden Haftpflichtfall die Privat-Haftpflichtversicherung meines Vaters?
Freundliche Grüße
21:17 Uhr
Antwort von Andonis Warsakis (Frage zu Sonstige Fragen an Versicherungsexperten)
Sehr geehrter Fragesteller,
1.) Der Versicherungsnehmer (VN) der Wohngebäudeversicherung sollte Sie als Eigentümer sein!
2.) Der VN der Hausratversicherung sollte die Person sein, der der Hausrat gehört! Also, sollte es sich um den Hausrat Ihres Vaters handeln, sollte auch Ihr Vater der VN der Hausratversicherung sein ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Versicherungsexperten" Jetzt eigene Frage stellen!