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Wohngebäudeversicherung bei Nießbrauch

Gefragt am 01.02.2019
21:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2268

 

Ich bin alleinige Eigentümer eines Einfamilienhauses. In diesem wohnt mein Vater alleine ( d.h. ich nutze das Haus nicht selbst) und er hat hierfür ein Nießbrauchsrecht.

Meine Fragen:

-) Wer sollte Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung sein?

-) Wer sollte Versicherungsnehmer der Hausratversicherung sein?

-) Benötige ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder zahlt in einem entsprechenden Haftpflichtfall die Privat-Haftpflichtversicherung meines Vaters?

Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.02.2019
21:17 Uhr
 Andonis Warsakis Andonis Warsakis Beantwortet am 04.02.2019
15:27 Uhr

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Beantwortet am 04.02.2019 15:27 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2268

Antwort von Andonis Warsakis (Frage zu Sonstige Fragen an Versicherungsexperten)

Sehr geehrter Fragesteller,

1.) Der Versicherungsnehmer (VN) der Wohngebäudeversicherung sollte Sie als Eigentümer sein!
2.) Der VN der Hausratversicherung sollte die Person sein, der der Hausrat gehört! Also, sollte es sich um den Hausrat Ihres Vaters handeln, sollte auch Ihr Vater der VN der Hausratversicherung sein ...



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