Schaden durch verlorene Ladung...
Gefragt am 25.07.200914:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4919
Hallo,
es kaufte sich jemand einen Unfallwagen übers Internet, sagen wir mal zur privaten Teileverwertung. Es wird ein Auto mit Anhängerkupplung vom Bekannten und ein passender Transportanhänger einer örtlichen Mietstation geliehen. Dann wird der Unfallwagen abgeholt. Auf dem Heimweg löst sich unbemerkt ein Teil vom Transportgut und beschädigt ein nachfolgendes Fahrzeug. Wer muß den Schaden regulieren?
Die Haftpflicht vom Anhänger, oder die des Zugfahrzeugs oder gar die private des Fahrers???
Für eine kurze Reaktion wäre ich äusserst dankbar ;-)
Es grüßt der berühmte Herr A. aus B.
14:04 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Herr A.
seit einigen Jahren besteht Versicherungspflicht für Anhänger. Seit diesem Zeitpunkt haften die Versicherung der Zugmaschine und die des Anhängers gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.
Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche wahlweise an den einen oder den anderen Versicherer richten ...
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