Leistungsfall in Unfallversicherung
Gefragt am 22.03.201017:59 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3952
Guten Tag,
können Sie mir kompetente Auskunft zur Berechnung des Invaliditätsgrades geben ?
Nach einem Leistungsfall hat die Versicherung den Invaliditätsgrad nach Einschätzung der Ärzte zwar zu Grunde gelegt, aber diese wieder von einer Gesamtfunktionsunfähigkeit ins Verhältnis gesetzt. Ist das rechtens ?
17:59 Uhr
Antwort von Sven Hennig (Frage zu Sonstige Fragen an Versicherungsexperten)
Hallo,
schauen sie mal in die Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Dort finden Sie die so genannte Gliedertaxe.
Folgendes Beispiel:
Dort steht zum Beispiel:
"Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
eines Armes im Schultergelenk 70 %"
Ist also laut Arzt der Arm zu 50% geschädigt, so berechnet sich dieses wie folgt:
bei 100% Schaden des Armes ergäbe sich 70% der vereinbarten Summe ...
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