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Versicherungsschutz

Gefragt am 24.02.2010
12:29 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3761

 

Hallo und eine recht schöne gute aktuelle Zeit,

bin, nachdem ich mein ganzes Leben in der Schwerstbehinderung gearbeitet habe, seit drei Jahren schwer krank geworden und bisher zweimal operiert worden. Eine Besserung ist zunächst nicht in Sicht.
Habe noch eine Vollzeitstelle. Nachdem ich ausgesteuert worden bin, erhalte ich derzeit noch ALG I von der Arbeitsagentur. Der Bezugszeitraum läuft im April aus. Möchte danach natürlich nicht in das ALG II fallen.
Falls ich nach meiner jetzigen Operation wieder - wie auch immer - meine Arbeit antrete und dort vor Schmerzen wieder krank werde, zahlt ja sicherlich der Arbeitgeber wieder für sechs Wochen das Gehalt.
Wie sieht es aber dann mit der Krankenkasse aus. Muss die auch wieder zahlen oder gibt es dafür Fristen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Beste Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.02.2010
12:29 Uhr
 Andonis Warsakis Andonis Warsakis Beantwortet am 24.02.2010
16:05 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 24.02.2010 16:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3761

Antwort von Andonis Warsakis (Frage zu Krankenversicherung Gesetzlich)

Sehr geehrter Herr Schmitz,

da wir uns als Versicherungsmakler eher mit Privaten Krankenversicherungen beschäftigen und aus Ihren Angaben nicht ganz klar wird, ob Sie momentan nun noch Angestellter sind oder arbeitslos sind, möchte ich Ihnen folgenden Tipp geben, den wir selber öfters nutzen:

Es gibt ein Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit, dort sind sehr gut geschulte Mitarbeiter am Telefon, die Ihnen Ihre Fragen bzgl ...



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