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Meldeverfahren an gesetzliche Versicherungen

Gefragt am 30.09.2014
22:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2555

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe drei Fragen zum Meldeverfahren zur Krankenkasse, Pflege-, Rente- und Arbeitslosenversicherung.
Ich verdiene oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen zu o.g. Versicherungen und möchte einer kurzfristigen Beschäftigung (16 Tage) während dem Urlaub nachgehen.

1. Wird diese kurzfristige Beschäftigung gemeldet auch wenn ich oberhalb der Grenzen bei meiner Hauptbeschäftigung verdiene (bin freiwillig gesetzlich versichert)?
2. Wie wäre es wenn ich privat versichert wäre? Gilt da das Meldeverfahren auch?
3. Einmal im Jahr bekomme ich von meinem Hauptarbeitgeber eine Übersicht der gezahlten Beträge für das vergangene Jahr in die unterschiedlichen, gesetzlichen Versicherungen. Hier steht aktuell: Mehrfachbeschäftigung: \\\"Nein\\\". Würde sich dieses in \\\"Ja\\\" verändern, wenn man einer kurzfristigen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.09.2014
22:27 Uhr
 Sven Hennig Sven Hennig Beantwortet am 01.10.2014
09:38 Uhr

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Beantwortet am 01.10.2014 09:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2555

Antwort von Sven Hennig (Frage zu Krankenversicherung Gesetzlich)

Guten Tag,

ganz so pauschal und schnell lässt sich die Frage nicht beantworten, daher nutzten Sie ggf. bitte die Nachfrageoption:

Die Antworten basieren auf der Annahme, dass Sie derzeit einen Vollzeit-Job haben, mit welchem Sie über der aktuellen JAEG verdienen. Im Urlaub dieses Jobs möchten Sie eine andere Tätigkeit ausüben (welcher der AG zustimmen muss ggf.)

1. Wird diese kurzfristige Beschäftigung gemeldet auch wenn ich oberhalb der Grenzen bei meiner Hauptbeschäftigung verdiene (bin freiwillig gesetzlich versichert)?

Durch den bereits gezahlten Höchstbeitrag ist die Tätigkeit zwar Meldepflichtig (2 ...



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