Privatstraße
Gefragt am 11.06.201322:30 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7026
Wir sind 10 Eigentümer mit einer Privatstraße, die von den umliegenden Nachbarn als Durchgangsfußweg, -Radweg und auch für PKWs als Abkürzung genutzt wird.
1. Welche Haftung haben wir als Eigentümer, sollte den Nicht-Eigentümern auf unserer Privatstraße etwas zustoßen (z.B. bei Schnee und Eis oder wenn ein radelndes Kind von einem ausfahrenden PKW erfasst wird ?)
2. Welche Konsequenzen hat es, wenn wir Eigentümer einem Miteigentümer gestatten, die Straße zur Betreuung von Tageskindern zu nutzen. Sollte sich ein Kind auf unserer Straße verletzen, haften wir Eigentümer dafür oder nur der Eigentümer, der als \\\"Tagesmutter\\\" auftritt und die Kleinkinder betreut?
22:30 Uhr
Antwort von Esther Riehl-Müller (Frage zu Haftpflichtversicherung)
Hallo
zu Punkt 1. Alle Eigentümer der Privatstrasse bilden juristisch eine Gesellschaft Bürgerlichenrechts, die Konsequenz daraus ist das im Schadensfall alle gemeinschaftlich in unbeschränkter Höhe haften ...
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