Mähanhänger an Quad - Haftpflichtfall?
Gefragt am 22.08.201214:57 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3465
Hallo,
an einem Quad (angemeldet mit Kennzeichen), wurde ein Mähgerät anghängt. Dieses ist nicht zulassungsfähig und wird nicht auf der Strasse gefahren, sondern nur auf privatem Grund zum Mähen. Besitzer von Quad und Mähgerät sind unterschiedliche Personen.
Beim Fahren hat sich das Mähgerät verhakt und da der Fahrer nicht gerade langsam war, hat es das Mähgerät einseitig aufgestellt und verzogen.
Wer, bzw. welche Versicherung kommt nun für den Schaden auf? KFZ des Quad? Oder Pfivathaftplicht des Fahrers oder Privat-Haftpflicht des Bessitzers des Quads oder der Mähgerätes?
Das Mähgerät war ursprünglich geliehen, aber stand jetzt nur noch da, weil der Besitzer es noch nicht gebraucht hat.
Macht es insofern einen Unterschied, ob man das Gerät gerade zum Mähen genutzt hat (noch im kostenlosen Mieteinsetz), oder bloß an eine andere Stelle gebracht hat, bis der Besitzer es abholt oder sich ein Käufer findet.
Gruß und Danke!
14:57 Uhr
Antwort von Versicheru Joachim Farkas (Frage zu Haftpflichtversicherung)
Sehr geehrter Fragesteller/in,
um diese Frage zu beantworten ist in jedem Fall die Einsicht in das Bedingungswerk der privaten Haftpflichtversicherung des Besitzers vom Quad notwendig.
Auch die Frage ob das Mähgerät am Quad versichert ist kann nur mit Kenntnis des Vericherungsumfanges vom Quad beatwortet werden ...
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