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Glasschaden am Mietobjekt

Gefragt am 28.05.2009
10:47 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4603 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe seit einem Jahr ein Büro im Erdgeschoß eines größeren Gebäudes gemietet. Die Fenster und Türen zur Vorderfront sind bis zum Boden verglast. Heute früh habe ich bemerkt, dass eine Tür von außen in ca. 1,5m Höhe durch mindestens 20 jeweils ca. 30 cm lange tiefe Kratzer beschädigt wurde. Muss ich meinen Vermieter davon in Kenntnis setzen bzw. wer kommt für den Schaden auf? Muss ich selber für den Einbau einer neuen Scheibe aufkommen? Es handelt sich hier nämlich um eine Mehrfachverglasung und die Fläche ist bestimmt 2,5m² groß.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.05.2009
10:47 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 28.05.2009 11:23 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4603 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn ich Ihre Frage korrekt interpretiere, haben Sie diese Kratzer nicht verursacht. Demnach sind Sie nicht Schadenersatzpflichtig und Ihre Haftpflichtversicherung hat mit diesem Fall nichts zu tun.

Das Landgericht Berlin (Az.: 32 O 84/07) hat einen ähnlich gelagerten Fall wie folgt beurteilt.

Erhebliche Kratzer im Sichtfeld der verkehrenden Kunden stellen einen Mangel in der Mietsache (sofern die Kratzer nicht schon bei Mietbeginn vorhanden waren) dar ...



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