Unentgeltliche Überlassung an Familienangehörige - betriebliche Nutzung
Mai 5, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Guten Tag,
ich betreibe einen Onlineshop und habe im Keller einen Lagerraum von ca. 50qm.
Da dort mehrere kostenintensive Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, möchte ich die Kosten über meine Firma absetzen. Das Problem liegt darin, dass ich nicht die Eigentümerin des Hauses bin, sondern nur mein Ehemann. Muss ich einen Mietvertrag über die betrieblich genutzte Räume abschließen und Miete zahlen? Oder kann mein Mann mir die Fläche unentgeltlich überlassen? Muss dies schriftlich erfolgen?
Danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie können auch direkt die Instandhaltungskosten für den Lagerraum als Betriebsausgaben geltend machen, wenn Sie der Finanzverwaltung glaubwürdig darstellen können, dass der Kellerraum ausschließlich für Ihren Betrieb genutzt wird und die Instandhaltungsarbeit für Ihren Betrieb notwendig ist. Bitte beachten Sie insbesonders Folgendes:
- Der Rechnungsempfänger sollte Ihre Firma sein.
- Die Bezahlung der Rechnung sollte am Besten von Ihrem Betriebskonto erfolgen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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