Wohnsitz im Ausland, vermietete Immobilen in Deutschland
Juli 9, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Guten Tag!
Seit 2007 wohne ich im europäischen Ausland.
Zusammen mit meiner Freundin besitze ich (zu 50%)in München 2 EG-Wohnungen, welche seitdem vermietet sind.
Müssen wir die Mieteinnahmen in jedem Fall versteuern? Oder gibt es eine Untergrenze ab wann das gilt?
Welche Steuererklärung müssen wir abgeben? Was können wir absetzen und müssen wir die Einkünfte, die wir im Ausland haben auch deklarieren, obwohl wir hier auch schon eine Steuererklärung abgeben müssen? Ich hatte etwas über beschränkte Steuerpflicht gelesen und mich auch beim Finanzamt erkundigt, aber ganz klar ist mir die Sache nicht.
Ich hoffe, Sie können mir helfen etwa Licht in die Angelegenheit zu bringen.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Der Sachverhaltsschilderung nach haben Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt. Sie sind in Deutschland nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der EG-Wohnungen in München beschränktsteuerpflichtig. Der deutschen Einkommensteuer unterliegen die Überschüsse (Mieteinnahmen abzgl. Werbungskosten) aus der Vermietung dieser Wohnung. Sie haben eine jährliche Steuererklärung über Ihre im abgelaufenen Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) bezogenen inländischen Einkünfte aus der Vermietung abzugeben. Ihre anderen Einkünfte aus Ihrem Sitzland, welche nicht zu Ihren deutschen inländischen Einkünften i.S.d. § 49 EStG gehören, sind in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben. Zur Einkommensteuererklärung gehören der vierseitige Hauptvordruck ESt 1 C sowie zusätzlich die Anlage V für die Vermietung.
Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus der Vermietung. Typische Posten der Werbungskosten sind Abschreibung, Finanzierungszinsen, Verwaltungskosten, Betriebskosten (soweit die nicht von den Mietern getragen wurden), Kosten für Mietersuchen etc.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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