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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Mieteinnahmen ohne Gewinnerzielungsabsicht

Ich habe eine vermietete Wohnung gekauft, um diese selbst zu bewohnen. Die Mieterin hat von mir sofort nach Kauf der Wohnung eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Da ich mich natürlich an Kündigungsfristen halten muss, habe ich jetzt "ungewollt" Mieteinnahmen. Ich hatte nie die Absicht, mit der Wohnung einen Gewinn zu erzielen.

Ich habe Einnahmen von 1250 EUR (Warmmiete). Allerdings würden Ausgaben wie Grunderwerbsteuer, Nebenkosten, anwaltliche Beratung für die Eigenbedarfskündigung, Zinsaufwendungen, usw. diesen Betrag bei weitem übersteigen. Unter dem Strich würde ich mehrere tausend Euro Verlust machen.

Muss ich trotzdem die Anlage V ausfüllen, oder kann ich diese bei der nächsten Steuererklärung einfach weg lassen? Muss ich das Finanzamt auf die Einnahmen/Ausgaben im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis hinweisen?

Vielen Dank!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

auch, wenn die Zeit der Vermietung recht kurz ist, erzielen Sie dem Grunde nach erst einmal Mieteinkünfte. Ob ein Verlust entsteht oder vielleicht doch ein kleiner Überschuss wäre zu prüfen. Denn insbesondere Grunderwerbsteuer oder andere Erwerbsnebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten und können nur über die Gebäudeabschreibung geltend gemacht werden. Kosten für die Eigenbedarfskündigung stehen nicht im Zusammenhang mit der Vermietung und könnten gar nicht abgezogen werden.

Insofern müssen Sie, wohl oder übel, die Einkünfte nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes erst einmal sorgfältig ermitteln und im Rahmen der Steuererklärung erklären. Wenn sich jedoch ein Verlust ergibt, so würde das Finanzamt diesen voraussichtlich wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht nicht anerkennen. Ein Überschuss von mehr als 410 Euro wäre hingegen zu besteuern.

Weisen Sie das Finanzamt im Rahmen der Erklärung bitte auf die eigentlich nicht vorhandene Vermietungsabsicht hin.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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