Vermietung von Pension mit Inventar im Rahmen privater Vemögensverwaltung
November 16, 2022 | 55,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich habe 3 Häuser in Deutschland, die ich insgesamt an einen Mieter für 2 Jahre vermieten will.
Es sollen Flüchtlinge untergebracht werden.
Ein Haus ist eine ehemalige Pension mit Fremdenzimmern und einer kleinen
Wohnung. In den Zimmern ist noch Inventar wie Betten, Tische und eine Küche vorhanden, das der Mieter nutzen will.
1. Kann ich die 3 Häuser mit Inventar oder nur ohne Inventar vermieten im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung?
2. Kann ich noch weitere Häuser mit Fremdenzimmern im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung vermieten (mehr als drei Häuser)? Die Mietzeit soll immer länger als 6 Monate betragen.
3. Was muss ich noch beachten, dass ich in der privaten Vermögensverwaltung bleibe?
4. Welche bzw. kann ich zusätzliche Dienstleistungen im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung bei der Vermietung dieser Häuser mit Fremdenzimmern für Flüchtlinge erbringen?
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Gerne gebe ich Ihnen auch Ihre Fragen folgende Rückmeldungen:
1. Auch die Vermietung mit Inventar spielt sich grundsätzlich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung ab. Bestes Beispiel dafür ist die Vermietung einer Ferienwohnung, die ja auch möbliert ist. Die Anzahl der Objekte spielt hier auch eine untergeordnete Rolle.
2. Siehe Antwort zu 1).
3. In Ergänzung zu 1) und 2):
Immer dann, wenn Dienstleistungselemente hinzukommen, die einen hotelähnlichen Charakter haben, führt dieses zu einer Gewerblichkeit bzw. kann in diese Richtung "kippen". So heißt es u.a. in den Einkommensteuerhinweisen:
"Ein Gewerbebetrieb ist auch anzunehmen, wenn eine hotelmäßige Nutzung der Ferienwohnung vorliegt oder die Vermietung nach Art einer Fremdenpension erfolgt. Ausschlaggebend ist, ob wegen der Häufigkeit des Gästewechsels oder im Hinblick auf zusätzlich zur Nutzungsüberlassung erbrachte Leistungen, z. B. Bereitstellung von Wäsche und Mobiliar, Reinigung der Räume, Übernahme sozialer Betreuung, eine Unternehmensorganisation erforderlich ist, wie sie auch in Fremdenpensionen vorkommt (BFH vom 28.6.1984 – BStBl 1985 II S. 211)."
oder:
"Um der Tätigkeit der Vermögensverwaltung gewerblichen Charakter zu verleihen, müssen besondere Umstände hinzutreten. Diese können darin bestehen, dass die Verwaltung des Grundbesitzes in Folge des ständigen und schnellen Wechsels der Mieter eine Tätigkeit erfordert, die über das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß hinausgeht, oder dass der Vermieter zugleich Leistungen erbringt, die eine bloße Vermietungstätigkeit überschreiten. Das entscheidende Merkmal liegt also darin, dass die bloße Vermögensnutzung hinter der Bereitstellung einer einheitlichen gewerblichen Organisation zurücktritt (BFH vom 21.8.1990 – BStBl 1991 II S. 126)."
4. Wie unter 3 geschildert, sollte kein hotelähnlicher Betrieb vorhanden sein. Insofern wäre eher zu empfehlen, dass Dienstleistungen eher eine untergeordnete Rolle spielen und dem gesamten nicht die vorwiegende Prägung geben.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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