Geltendmachung von AFA bei Ferienvermietung in Spanien möglich?
April 9, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Geltendmachung von AFA bei Ferienvermietung in Spanien?
Ausgangslage:
Unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtige Person vermietet Ferienwohnung in Spanien.
Die Wohnung wird über ein international tätiges Portal bekannt gemacht. Sie steht das ganze Jahr zur Ferienvermietung zur Verfügung.
Die 75% der ortsüblichen Saisonvermietungszeit werden erreicht. Eigentümer nutzt die Ferienwohnung max 4 Wochen im Jahr selber.
Frage:
Kann bei der Versteuerung der Einnahmen aus der Ferienvermietung dieser Immobilie ( Bj. 2008) in Deutschland eine AFA von 3% für diese Wohnung geltend gemacht werden?
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihre Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.
Da die Einkünfte aus der Vermietung der Ferienimmobilie in Spanien in Deutschland bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden (Progressionsvorbehalt), sind die Einkünfte hier nach dt. Vorschriften zu ermitteln. Daher können Sie auch Abschreibungen geltend machen, allerdings nur auf den Gebäudeanteil. Da die Immobilie vor 2023 fertigstellt wurde und nicht zu einem Betriebsvermögen gehört, beträgt die Jahresabschreibung allerdings nur 2%. Da Sie die Immobilie auch zu privaten Zwecken nutzen, müssten Sie die Aufwendungen entsprechend jährlich kürzen. In Ihrem Fall um etwa 4/52 p.a.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen, Steuerberater
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