Untervermietung Ertrag wo eintrage Elster-Online
Mai 16, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wenn ich gewerbliche Räume anmiete und weitervermiete, wo muss ich den Ertrag in der Steuererklärung angeben? Anlage V geht offensichtlich nicht, weil mich Elster-Online nach dem Anschaffungsjahr der Immobilie fragt. Und ich habe die Immobile nicht angeschafft.
Hallo!
Ich gehe davon aus, dass Sie diese Räume als Privatperson anmieten und weiter vermieten. In dem Fall wäre schon die Anlage V richtig, allerdings dann der Eintrag in Zeile 31 (Einkünfte aus der Untervermietung von gemieteten Räumen).
Sollten Sie wider erwarten einen Gewerbebetrieb haben und die Untervermietung erfolgt im Rahmen des Gewerbebetriebs, so sind die Einnahmen in der Gewinnermittlung Ihres Gewerbebetriebs (z.B. Anlage EÜR) zu erfassen. Dann wäre der anteilige Gewinn aus der Untervermietung im Gewinn des Gewerbebetriebs enthalten und auf der Anlage G zu erfassen (als Gesamtgewinn aus Gewerbebetrieb).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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