Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten einer Wohnung bei Vermietung - Detailfrage
Dezember 1, 2019 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Meine Eltern besitzen eine Wohnung, die aufwändig grundsaniert und renoviert wurde. Momentan ist diese vermietet (und muss dies noch etwa drei Jahre bleiben), damit meine Eltern die Investitionen in die Wohnung teilweise steuerlich geltend machen können.
Meine Frage: können meine Eltern diese Investitionen auch steuerlich geltend machen, wenn wir dem Mieter aufgrund von Eigennutzung demnächst kündigen und ich in diese Wohnung einziehe (zu 66% der ortsüblichen Miete), während das Geld, was ich für die Wohnung an meine Eltern bezahle, im Endeffekt von meinen Eltern stammt, da diese für meinen Lebensunterhalt aufkommen?
Guten Tag,
grundsätzlich wäre ein Ansatz der Kosten als Werbungskosten möglich, sofern es sich um ein richtiges Mietverhältnis handelt und die Miete zu mind. 66% der ortsüblichen Miete entspricht.
Auch eine Vermietung an das Kind ist per se nicht steuerschädlich. Allerdings sehe ich in Ihrem Fall das Problem, dass Ihre Eltern die Wohnung quasi selbst finanzieren. Hier könnte ein Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO vorliegen, der dazu dient die Renovierungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Werbungskosten würden dann nicht anerkannt werden. Ich gehe in Ihrem Fall davon aus, dass dieses Mietverhältnis nicht anerkannt wird und damit ein Kostenabzug verwehrt wird.
Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses Forum eine persöniche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr nur eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsngaben können das rechtliche Ergebnis verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?