Mietfrei wohnen
Dezember 1, 2015 | 35,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Mietfrei wohnen: Unsere Tochter hat vor ca. 9 Jahren ein Haus gekauft, dass sie dann doch nicht bezogen hat. Da wir uns wohnlich gerade verändern wollten, haben wir den unteren Wohnbereich gemietet und zahlen seit dem eine ortsübliche Miete. Die obere Etage steht leer. Inzwischen sind wir Rentner und unsere Tochter möchte uns ab nächstem Jahr mietfrei in der Wohnung wohnen lasse. Wir sollen nur noch die Nebenkosten zahlen. Eine Eintragung im Grundbuch soll nicht erfolgen.
Welche Konsequenzen hat das steuerlich? Muß unsere Tochter trotzdem weiter Mieteinnahmen versteuern, auch wenn sie keine Miete mehr einnimmt? Ist das eine Schenkung und müssen wir ein Schenkungssteuer zahlen? In welcher Form muß dem Finanzamt diese Änderung mitgeteilt werden? Wir wären dankbar für eine Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zu Ihren Fragen:
Steuerlich hat die mietfreie Überlassung keine Konsequenzen. Da Ihre Tochter dann keine Mieteinnahmen hat, muss sie auch keine versteuern. Die reine Zahlung von Nebenkosten ist keine Miete.
Es handelt sich nicht um eine Schenkung sondern um eine Nutzungsüberlassung. Eigentümer bleibt ja lt. Ihren Angaben Ihre Tochter. Daher fällt auch keine Schenkungsteuer an.
Dem Finanzamt kann mit der nächsten Einkommensteuererklärung formlos mitgeteilt werden, dass keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehr erzielt werden.
Zu überlegen wäre allerdings, ob das Mietverhältnis doch weiterhin aufrecht gehalten werden sollte, um z.B. evtl. anfallende Reparaturkosten etc. wenigstens zum Teil steuerlich geltend machen zu können. Dies kommt aber auf die Verhältnisse im Einzelfall an.
Falls diesbzgl. weiterer Beratungsbedarf besteht, kann dies auf Honorarbasis abgewickelt werden (E-Mail: stb-becker@arcor.de).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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