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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Herstellungskosten oder Anschaffungen

Hallo - wir haben eine Eigentumswohnug gekauft. Kaufpreis 100.000 Euro. Mit den intensiven Renovierungsaktivitäten bleiben wir - den Eigenarbeitsanteil nicht berücksichtig unter der 15% Grenze.
Renoviert wurde:
- Bad komplett neu /Fußboden, Wände, Sanitär, Duschanne, wand-Deckenfarben
- Neue - gebrauchte Küche, Fliesenspiegel, Wasserversorgung/ -entsorgung
- 2 neue Zimmertüren, einige Schlösser
- Wandfarbe / Tapeten in allen Zimmern
- einige Elektrik und Beleuchtung
- Einrichtung Keller-/Bodenraum
- etliche KM zur Baustelle
Was von diesen Aufwendungen sind jetzt per se Herstellungskosten?
Danke für eine Antwort
Gruß F.Bajus aus Stuhr bei Bremen

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Da nach Ihren Angaben die 15%-Grenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) mit den getätigten Aufwendungen nicht überschritten wird, handelt es sich bei sämtlichen aufgeführten Maßnahmen nicht um Herstellungskosten.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Vermietung / Verpachtung

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

Dillenburg

Kanzleiinformation:

Steffen Becker,
Steuerberater,
Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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