Wertkarten-Auszahlung aus der Schweiz
Oktober 13, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Hallo,
ich bin Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Meine Kunden können Online mit sogenannten Paysafecards bezahlen. Von der CashRun AG (in Schweiz) bekomme ich monatlich (im Monat darauf) meine Auszahlung der Summe der eingelösten Wertkarten abzüglich 15% Gebühren. Nun meine Frage, da diese CashRun AG mir geschrieben hat:
Our settlements / invoices do not show VAT as the respective (IT-)service is performed from Switzerland to Germany (-> Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen, da es sich um eine Dienstleistung aus der Schweiz (nach Deutschland) handelt...\\).
Muss ich nein Umsatzsteuer dafür abführen, nein oder? Denke mal es sind nicht-steuerbare Umsätze...
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Aus der Sachverhaltsschilderung geht nicht hervor, ob Sie “sonstige Leistungen” (im umsatzsteuerlichen Sinn) erbringen.
Sollte das der Fall sein, kommt es auch noch darauf an, ob Ihre Kunden Privatleute oder Unternehmer sind. Sind die Kunden Unternehmer, wird nach § 3 a Abs. 2 UStG eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Ansonsten wird eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus Sie Ihr Unternehmen betreiben.
Führen Sie hiernach beispielsweise sonstige Leistungen an Privatkunden aus, sind Sie in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, weil Sie Ihr Unternehmen in Deutschland betreiben. Führen Sie sonstige Leistungen an Unternehmer aus, kommt es darauf an, in welchem Land der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Auf eine Zahlung (z.B. aus der Schweiz) kommt es nicht an.
Führen Sie “Lieferungen” (im umsatzsteuerlichen Sinn) aus, richtet sich der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG).
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderungen. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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