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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Rechnung aus der Schweiz für Provision

Als Berliner Unternehmer (Hotel) habe ich von Expedia Schweiz eine Rechnung für Provision bekommen, steuerfrei. Es steht der Vermerk darauf: \\\"Von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit gemäß Artikel 8 Absatz 1 VATL\\\". Ich muss also an das Schweizer Unternehmen bezahlen, weil mir dieses Unternehmen Gäste vermittelt hat. Wie ist diese Rechnung korrekt zu buchen? Muss ich hier in Deutschland Umsatzsteuer abführen? Bitte mit Angabe der Konten SKR 03. Danke MfG M.Förster

Anton Pernitschka


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Nach dem Sacherhalt liegen umsatzsteuerlich wohl “sonstige Leistungen” vor. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird nach § 3 a Abs. 2 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen beitreibt.

In Ihrem Fall ist Ort der sonstigen Leistung Deutschland, weil Sie als Empfänger das Unternehmen in Deutschland betreiben. Die anfallende Umsatzsteuer von 19 % kann jedoch wieder in gleicher Höhe als Vorsteuer geltend gemacht werden. In der Umsatzsteuervoranmeldung ist der Eingangsumsatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer zu deklarieren. Gleichzeitig ist dieser Betrag wieder als Vorsteuer einzutragen.

Im vorliegenden Fall kann der Rechnungsbetrag auf Konto 3125 (SKR03) gebucht werden. Eine Buchung der Umsatzsteuer und der entsprechend gleich hohen Vorsteuer kann unterbleiben, denn nur im wirtschaftlichen Eigentum stehende Wirtschaftsgüter können angesetzt bzw. gebucht werden.

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater

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