Übernahme Firmenwagen ins Privatvermögen
Juli 11, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Peter Jansen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen Betriebsaufgaqbe habe ich meinen Firmenwagen in das Privatvermögen übernommen. Die Vorsteuer des Kaufs habe ich damals vom FA erhalten. Das Auto war noch nicht abgeschrieben. So habe ich , hoffentlich richtig: Privatentnahme an Entnahme von Gegenständen gebucht mit Mwst. Die Abschreibung und außerplanmäßige Abschreibung gebucht. Den Wagen habe ich kurz danach verkaufen müssen, an privat. Da der Buchwert noch 19.000 € betrug ist die Mwst. dementsprechend ziemlich hoch. Nun meine Frage: Muss die Mwst an das FA gezahlt werden oder gibt es einen Trick, diese zu umgehen mit enstprechenden Buchungen? Wann und wie ist das möglich.? Da nun die UST Erklärung ansteht und ich kaum Vorsteuer gegenzusetzen habe, wäre ich sehr dankbar für eine Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Unternehmer tätigt dann eine Entnahme, wenn er den Gegenstand endgültig und gewollt unentgeltlich aus seinem Unternehmensvermögen für unternehmensfremde (private) Zwecke abgibt. Entscheidend ist die Endgültigkeit seiner Absicht, den Gegenstand aus dem Unternehmensvermögen zu entfernen. Dies ist im Rahmen der Betriebsaufgabe geschehen.
Der Gesetzgeber hat diese Entnahme einer Lieferung gegen Entgelt gleich gestellt, sofern das entnommene Wirtschaftsgut zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Auch dies ist hier der Fall.
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für diese Entnahme sind die Wiederbeschaffungskosten ohne Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Entnahme. Nicht anzusetzen ist der Buchwert des Pkw. Der Pkw wurde ja zeitnah nach Entnahme veräußert. Sofern die Veräußerung marktüblich erfolgte, kann dieser Wert für die Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt werden.
Es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit diese umsatzsteuerliche Entnahmebesteuerung zu umgehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Peter Jansen
Steuerberater
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