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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Kleinunternehmer mit beantragter USt-IdNr. - bin ich dann kein Kleinunternehmer mehr?

Guten Tag,

ich bin ein \"Kleinunternehmer\" (freiberuflicher Übersetzer) und weise meine Rechnungen auch immer mit dem Satz \\\"Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei\\\" aus. Meine Umsätze haben in den vergangenen Jahren €17.500 nicht überschritten. Auch in diesem Jahr (2013) sieht es nicht danach aus.

Ich habe mir zum Ziel gesetzt, meine Tätigkeiten als Übersetzer zu steigern und weiter zu professionalisieren, um irgendwann hoffentlich mehr als die €17.500 zu verdienen (man will sich ja im Leben auch mal was leisten). Daher betreibe ich - immer erfolgreicher - auch intensive Kundenakquise.

Ich habe nun das Angebot, für einen Kunden (im EU-Raum) als vertraglich gebundener \\\"Freelancer\\\" zu arbeiten, was mir regelmäßige Aufträge verspricht. Die Fragen mich nun aber nach meiner VAT-Nummer (sprich USt-IdNr,). Diese habe ich aber noch nicht, da ich ja als Kleinunternehmer in Deutschland keine angeben muss bzw. keine USt. abführen muss.

Vielleicht etwas voreilig habe ich nun eine USt-IdNr. online bei meinem Finanzamt beantragt, um so eine Nummer vorweisen zu können.
Ich habe wo gelesen, dass ich sowohl in Deutschland, als auch im Ausland, keine Umsatzsteuer abführen - und daher die USt-IdNr. nicht angeben - muss, solange ich nicht mehr als €17.500 verdiene. Ich falle ja unter die Regelung gemäß §19. und das habe ich damals im FA auch so angegeben.

Sobald es aber in einem Jahr mehr als €17.500 sind MUSS ich im folgenden Jahr alle meine Rechnungen mit USt. (19%) ausweisen und diese ganze Sache mit der Umsatzsteuervoranmeldung machen, richtig?

Aber solange ich unter der €17.500 Grenze bin, brauche ich mir über diese USt. keine Gedanken machen und stelle meine Rechnungen wie bisher? (Mit normaler Steuernummer und mache meine Einkommenssteuererklärung wie bisher 1 Mal pro Jahr)

Oder bin ich - jetzt nachdem ich eine USt-ID beantragt habe - automatisch dazu verpflichtet meine Rechnungen mit USt. auszuweisen, auch wenn ich weiter unter der €17.500 Grenze liegen werde (für 2013).?

Danke für Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen,

Übersetzer

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Solange Sie die Umsatzgrenze von 17.500,00 EUR pro Kalenderjahr nicht überschreiten und damit die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllen, ändert sich für Sie bezüglich Ihrer umsatz- und einkommensteuerrechtlichen Veranlagung nichts, obwohl Sie beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a UStG eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt und erhalten haben. Als Kleinunternehmer dürfen Sie diese Umsatzsteueridentifikationsnummer bei der Erstellung Ihrer Rechnungen nicht verwenden (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG in Verbindung mit § 14a Abs. 1, 3 und 7 UStG).

Sie weisen in Ihren Rechnungen weiterhin keine Umsatzsteuer aus und weisen durch den Satz „Diese Rechnung bleibt gemäß § 19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerfrei“ auf Ihren umsatzsteuerlichen Status als Kleinunternehmer hin. Dies gilt insbesondere für Ihre Kunden in anderen Mitgliedstaaten der EU. Informieren Sie diese Kunden, dass Sie als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer die Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT-Nummer) nicht verwenden dürfen.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges