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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Vorsteuer_Mehrwertsteuer bei Kauf von laufendem Ferienhaus

Hallo,

ich kaufe ein Ferienhaus im laufenden Betrieb, die Abrechnung mit den Kunden läuft über den Anbieter Novasol, der die Einnahmen dann an den Eigentümer weiterleitet. Ich würde dieses Vertragsverhältnis übernehmen.

Nun zur eigentlichen Frage. Der bisherige Eigentümer sagte er würde alles "ohne MwSt machen". Das halte ich für unclever. Mit Optierung zur Umsatzsteuer würde die Vermietung ja mit reduziertem MwSt. Satz erfolgen und man gewinnt das Recht die Vorsteuer für seine Einkäufe (z.B. Möbel, Ausbau, Erhaltungsaufwand/Renovierung) zu ziehen. (korrekt?)

Ich würde also zukünftig mit Umsatzsteuer abrechnen wollen. Ist dies überhaupt möglich wenn Mietvertrag und Zahlungsabwicklung über Novasol abgewickelt werden?

Hauptberuflich bin ich selbständiger Gewerbetreibender und habe bereits zur Umsatzsteuer optiert, muss dies nun für die Ferienhausvermietung erneut getan werden oder läuft das dann alles gesamt über die bisherige UmSt. Nummer?
Das Ferienhaus ist nicht am Ort des Hauptgewerbes. Muss ich die Ferienhausvermietung anmelden und wenn ja, bei welchem Finanzamt?

Beste Grüße
Steven Beck

Steuerberater Knut Christiansen

Hallo Herr Beck!

Grundsätzlich ist es möglich bzw. notwendig, dass Ihre Vermietungsumsätze umsatzsteuerpflichtig sind. Denn da Sie bereits umsatzsteuerpflichtig sind, "stahlt" diese Pflicht auch auf alle anderen Umsätze aus, die grundsätzlich nicht steuerfrei sind. Sie müssten hier nur der Firma Novasol dann mitteilen, dass Sie umsatzsteuerpflichtig vermieten.

Eine gesonderte Option ist hier auch nicht notwendig bzw. möglich. Es läuft dann alles über Ihre eine Umsatzsteuernummer. Das heißt, Sie geben dann konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. -erklärungen ab. Es sind die Umsätze und die Vorsteuerbeträge dann in einer Voranmeldung bzw. Erklärung jeweils immer zusammenzufassen.

Ertragsteuerlich läuft die Ferienhausvermietung im Rahmen der Vermietung und Verpachtung (private Vermögensverwaltung). Eine Gewerbeanmeldung ist insoweit nicht erforderlich. Die örtliche Zuständigkeit für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung richtet sich nach der Lage des Grundstücks. Insofern sollten Sie dann dem Lagefinanzamt eine Mitteilung machen, dass Sie das Haus erworben haben und um Mitteilung einer Steuernummer bitten. Hier wäre dann jährlich eine Feststellungserklärung einzureichen, in der die Einkünfte aus Vermietung gesondert erklärt und festgestellt werden.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.


Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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