Kurze Fragen zu UStVA
Februar 13, 2023 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Wir sind ein Versandhandel, benötigen für folgende Punkte die richtigen Zuordnungen für die UStVA.
- In welches Feld müssen wir Paypal Gebühren eintragen? Diese sind nicht als Reverse-Charge?
- Facebook Ads (kosten für Werbung) als Reverse-Charge durchführen? In Feld 84 und 67?
- Wir nehmen noch nicht am OSS teil, in welches Feld müssen wir Umsätze aus EU Länder wie Italien und Österreich angeben? In welches Feld müssen die Umsätze aus England und Schweiz beispielsweise eintrage?.
-Ich habe eine Rechnung aus Amerika, muss ich die Ausgabe mit in der UStVA angeben?
Hallo!
Nachfolgend gerne die Rückmeldungen:
1) Bitte nicht eintragen. Es ist eine Finanzdienstleistung, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Daher auch kein RVC-Verfahren.
2) Bitte in Zeile 31, Feld 84 (Nettobetrag) und Feld 85 (USt-Betrag). Die Ust in gleicher Höhe in Zeile 40, Feld 67 eintragen.
3) Wenn Sie nicht am OSS-Verfahren teilnehmen, nehme ich an, dass Ihr Umsatz im EU-Ausland unterhalb von 10.000 EUR liegt? Dann bitte in Zeile 12/13 als Umsatz in Deutschland erklären.
4) Was für eine Rechnung ist es: Lieferung oder Leistung? Bei einer Leistung bitte wie bei Facebook eintragen. Bei einer Lieferung eventuell angefallene Einfuhrumsatzsteuer in Zeile 39 als Vorsteuer eintragen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen, Steuerberater
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