Buchhalterische Abfärbung gegeben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und erbringe therapeutische Leistungen. Vor dem Beginn meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin hatte ich eine gewerbliche Tätigkeit, bei der ich unter anderem auch Beratungsleistungen angeboten habe. Diese habe ich zum Beginn meiner Heilpraktikertätigkeit im Jahr 2020 nicht weiter ausgeübt.
Mir ist nun leider folgendes aufgefallen: Ich hatte damals einen Account in einem Buchhaltungsprogramm zunächst für meine gewerbliche Tätigkeit genutzt, habe dann allerdings diesen unter Änderung der Steuernummer für meine Rechnungen als Heilpraktikerin weitergenutzt. Es wurde also eine neue Steuernummer ausgewiesen, ebenso habe ich ein neues Bankkonto gegründet und genutzt, leider aber nicht neue Rechnungskreise erstellt. Auch einzelne Klienten, die ich zuvor beraten hatte und die später für therapeutische Anliegen zu mir kamen, sind auf den Rechnungen unter der gleichen Kundennummer angegeben.
Meine Frage ist nun: Habe ich unbeabsichtigt bis in die Gegenwart hinein meine Freiberuflichkeit "infiziert", entfällt ggf. sogar die Steuerbefreiung für die therapeutischen Leistungen (die gewerbliche Tätigkeit habe ich seitdem jedoch nie mehr ausgeübt und in der Zwischenzeit auch abgemeldet)? Dies wäre für mich sehr relevant, da ich in meiner Umsatzsteuererklärung die Umsätze aus der Heilpraktikertätigkeit bislang als umsatzsteuerfreie Umsätze angegeben haben. Gibt es aus Ihrer Sicht etwas, das ich im Zweifelsfall nun tun könnte, um ggf. problematische Folgen abzuwenden?
Schon einmal vielen Dank!