Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Buchhalterische Abfärbung gegeben?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und erbringe therapeutische Leistungen. Vor dem Beginn meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin hatte ich eine gewerbliche Tätigkeit, bei der ich unter anderem auch Beratungsleistungen angeboten habe. Diese habe ich zum Beginn meiner Heilpraktikertätigkeit im Jahr 2020 nicht weiter ausgeübt.

Mir ist nun leider folgendes aufgefallen: Ich hatte damals einen Account in einem Buchhaltungsprogramm zunächst für meine gewerbliche Tätigkeit genutzt, habe dann allerdings diesen unter Änderung der Steuernummer für meine Rechnungen als Heilpraktikerin weitergenutzt. Es wurde also eine neue Steuernummer ausgewiesen, ebenso habe ich ein neues Bankkonto gegründet und genutzt, leider aber nicht neue Rechnungskreise erstellt. Auch einzelne Klienten, die ich zuvor beraten hatte und die später für therapeutische Anliegen zu mir kamen, sind auf den Rechnungen unter der gleichen Kundennummer angegeben.

Meine Frage ist nun: Habe ich unbeabsichtigt bis in die Gegenwart hinein meine Freiberuflichkeit "infiziert", entfällt ggf. sogar die Steuerbefreiung für die therapeutischen Leistungen (die gewerbliche Tätigkeit habe ich seitdem jedoch nie mehr ausgeübt und in der Zwischenzeit auch abgemeldet)? Dies wäre für mich sehr relevant, da ich in meiner Umsatzsteuererklärung die Umsätze aus der Heilpraktikertätigkeit bislang als umsatzsteuerfreie Umsätze angegeben haben. Gibt es aus Ihrer Sicht etwas, das ich im Zweifelsfall nun tun könnte, um ggf. problematische Folgen abzuwenden?

Schon einmal vielen Dank!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Ersteinschätzung aufgrund Ihrer Angaben.

Eine gewerbliche Infektion sehe ich bei Ihnen nicht, da Sie die gewerbliche Tätigkeit nicht parallel ausgeübt haben. Etwas anderes wäre es, wenn Sie nebenher immer noch gewertet Einnahmen hätten und alles nebenher z.B. über eine Software verbuchen oder ein Bankkonto abwickeln würden. Die Umsatzsteuer ist diesbezüglich ohnehin unabhängig von daher Gewerblichkeit/Freiberuflichkeit. Denn umsatzsteuerlich sind Sie EINE Unternehmerin und hätten sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze in einer konsolidierten Umsatzsteuererklärung erklären müssen. Die Tätigkeiten werden also nicht getrennt. Das muss nur zwingend ertragsteuerlich erfolgen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ersteinschätzung handelt und die Detailtiefe begrenzt bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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