EK Reverse Charge - VK Differenzbest.
März 31, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo, wir kaufen gebrauchte Mobiltelefone bei einem Großhändler in Deutschland ein und verkaufen es online an Endkunden weiter. Auf der Einkaufsrechnung steht dass es sich um Gebrauchtware handelt und das der Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß §13b UStG.
Meine Frage ist, können wir ohne Probleme nach dem wir die Mobiltelefone einzeln zwischen 300€-700€ verkaufen auf unseren Endkunden Rechnungen die Differenzbesteuerung anwenden?
Vielen Dank im voraus.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von Frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung des gewährten Honorars wie folgt beantworten.
Voraussetzung für die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist, dass für die Lieferung an Sie die Umsatzsteuer nicht geschuldet wird bzw. ebenfalls die Differenzbesteuerung angewandt wurde. Diese Vorrausetzung ist bei Ihnen aber aufgrund der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG nicht erfüllt, da Sie aus dem Erwerb ja die Umsatzsteuer schulden und auch einen Vorsteuerabzug geltend machen können. Daher kann die Differenzbesteuerung hier nach meiner Auffassung nicht angewendet werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?