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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Müssen Rechnungen an Deutsche Unternehmen von einem Freiberufler mit Wohnsitz in im nicht EU Ausland

Hallo,

Ich bin als Freelancer mit festen Wohnsitz in einem Dritt Land (Qatar) ausserhalb der EU tätig und habe einen Gewerblichen Kunden in Deutschland der von mir jeden Monat eine Rechnung bekommt füt IT Dienstleistungen.

Muss auf dieser Rechnung die deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden? Wenn ja wie führe ich als jemand im Dritt land diese Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt ab?

Bislang sind alle Rechnungen ohne Umsatzsteuer gestellt worden.

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frageinen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei einem Business-to-business-Umsatz Sie sind Unternehmer, der Kunde ist Unternehmer) verlagert sich der Ort des Umsatzes (fiktiv) an den Ort, von dem aus der Kunde (Leistungsempfänger) sein Unternehmen betreibt. Somit ost der Umsatz in Deutschland steuerbar und ggf. steuerpflichtig.

Die Besteuerung erfolgt nach dem Reverse-Charge-Verfajhren, das heißt, der Leistungsempfänger übernimmt die Versteuerung, falls der Leistende sein Unternehmen nicht im Inland (Deutschland) oder von einer inländischen Betriebstätte aus die Leistung erbringt.

Somit ist die Umsatzversteuerung Angelegenheit des Leistungsempfängers.

Sie als ausländischer (Nicht-EU) Unternehmer verweisen in Ihrer Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren und weisen Ihre Leistung ansonsten ohne Umsatzsteuer aus..

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der §§ 3, 3a, 32, 43 Steuerberatungsgesetz (Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg)

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Steuerberater Bernd Thomas

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