Gutschrift statt Rechnung
Juli 15, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
ich bin umsatzsteuerpflichtig selbstständig und habe ein Kosmetikstudio. Dieses will ich untervermieten an eine Kollegin, die Kleinunternehmerin ist. Von ihr erhalte ich dann monatlich Miete und Umsatzbeteiligung. Dafür erstellte ich ihr dann eine Rechnung mit Umsatzsteuer.
Ist es steuerlich auch korrekt, dass meine Kollegin mir eine Gutschrift, dann ohne Umsatzsteuer wegen § 19 UStG, erstellt? (Damit würde ja dem Staat die Umsatzsteuer entgehen.) Wenn ja, ist das auch für regelmäßige wiederkehrende Einnahmen wie in meinem Fall möglich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Guten Tag,
gerne nehme ich Bezug zu Ihren Fragen.
Es ist insofern nicht korrekt, wenn Ihre Kollegin Ihnen eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer ausstellt, weil Sie dann dennoch die Umsatzsteuer schulden. Da Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssten Sie dann Umsatzsteuer aus dem Nettobetrag abführen, was für Sie wirtschaftlich ja deutlich schlechter wäre. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Umsatzsteuer ist nämlich das Entgelt für die Gegenleistung, abzüglich darin enthaltener Umsatzsteuer. Da Sie wie gesagt umsatzsteuerpflichtig sind, würden Sie dann entsprechend „drauf zahlen“, weil Sie von der Kollegin immer 19% zu wenig erhalten.
Viele Grüße und einen schönen Sonntag!
Knut Christiansen
Steuerberater
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