Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Leistungserbringung ins EU-Ausland

Sehr geehrte Dame oder Herr,

ich bin (umsatzsteuerbefreiter) Kleinunternehmer und arbeite als Ghostwriter und Texter . Nun habe ich einen Kunden (Unternehmer) in Österreich und bin mir nicht ganz sicher, wie ich die Rechnung ausstellen soll. Dass ich den Nettobetrag ausweise, ist mir klar. Doch muss ich einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren aufnehmen. Eine Umsatzsteuer-ID habe ich beantragt und werde sie ebenfalls angeben. Muss die Rechnung auch die Umsatzsteuer-ID des Empfängers enthalten?

Bei speziellen Leistungen, die für einen Unternehmer im EU-Ausland erbracht werden, gelten Sonderregelungen, wie für E-Books (ausländische Steuer muss angesetzt werden). Gilt dies auch für Texte von Ghostwritern?

Die zusammenfassende Meldung entfällt für Kleinunternehmer, habe ich gelesen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss ich für diesen Vorgang nicht abgeben?

Ist von mir noch ein Punkt zu beachten, den ich übersehen habe?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
MF

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Umsatzsteuer-identifikationsnummer des Empfängers muss nicht Bestandteil der rechnung, aber Sie sollten diese Bereithalten, um den Nachweis zu führen, dass Ihr Auftragggeber Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Aus Zweckmäßigkeitsgründen kann also die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers in die Rechnung aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, bernd.thomas@yahoo.de, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); es gelten die berufsrechtlichen Vorschriften des StBerG https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/

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Steuerberater Bernd Thomas

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