Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Übergang von Kleinunternehmer zu Umsatzsteuerpflichtig

Guten Tag,
Meine steuerliche Situation:
Ich habe 2 Steuernummern in Deutschland:
A. Musiker (Freiberufler, KSK versichert)
B. Nebengewerbe (Einzelunternehmer, Verkauf und Vermietung von Streichinstrumenten und Zubehör).
Kirchensteuer: VD
Ich habe KEIN Umsatzsteuernummer.

Ich bin gerade bei beiden Aktivitäten auf Kleinunternehmer Regeln eingestuft.

1. Wenn ich im nächsten Jahr entscheide, für mein Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, bleiben meine Umsätze als Freiberufler weiterhin von der Umsatzsteuer befreit?

2. Dieses Jahr und letzte Jahren habe ich für das Nebengewerbe Waren gekauft (auch viel im Ausland) ohne die Umsatzsteuer absetzen zu können. Wenn ich nächstes Jahr für das Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung verzichte, muss ich dann auf die verkauften Waren Umsatzsteuer bezahlen? Wenn ja, wäre das ein Verlust für mich. Wie könnte ich vorgehen?

3. Ich kaufe oft von Privatpersonen Waren. Um diese geltend zu machen, erstelle ich einen Eigenbeleg oder Privatverkaufsvertrag. Kann ich dann auf die Gewinne die Differenzbesteuerung anwenden? Muss der Kauf und Verkauf im selben Jahr stattfinden, oder wenn ich zum Beispiel nächstes Jahr kaufe und dann in 2 Jahren wieder verkaufe, kann ich immer noch auf den Gewinn die Umsatzsteuer berechnen?
4. Falls mein Nebengewerbe mehr Umsatz generiert als meine freiberufliche Tätigkeit als Musiker, darf ich weiterhin in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert bleiben?

Falls nicht, könnte ich als Lösung die Rechtsform meines Gewerbes in eine UG umwandeln, damit die "Gesellschaft" verdient, anstatt "Ich"? und eventuell könnte ich an mich selbst ein ganz kleines Geschäftsführer-Gehalt bezahlen? Oder wären Ausschüttungen eine bessere Lösung?
Ziel ist trotzdem in der KSK weiterhin zu bleiben.

Vielen Dank
A.Barla

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Wenn ich im nächsten Jahr entscheide, für mein Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, bleiben meine Umsätze als Freiberufler weiterhin von der Umsatzsteuer befreit?
Für Zwecke der Umsatzsteuer sind Sie ein "einheitlicher Unternehmer", d.h. alle Umsätze sowohl aus selbständiger beruflicher als auch aus gewerblicher Tätigkeit werden zusammengefasst. Somit ist auch für die Kleinunternehmerregelung alles gemeinsam zu betrachten.

2. Dieses Jahr und letzte Jahren habe ich für das Nebengewerbe Waren gekauft (auch viel im Ausland) ohne die Umsatzsteuer absetzen zu können. Wenn ich nächstes Jahr für das Nebengewerbe auf die Kleinunternehmerregelung verzichte, muss ich dann auf die verkauften Waren Umsatzsteuer bezahlen? Wenn ja, wäre das ein Verlust für mich. Wie könnte ich vorgehen?
Grundsätzlich können Sie eine berichtigen des Vorsteuerabzugs für die Waren vornehmen (§ 15a Abs. 2 UStG), allerdings nur, wenn die Bagatellgrenzen überschritten sind. Die Bagatellgrenze pro einzelnes Wirtschaftsgut ist jedoch sehr hoch (1.000 € Vorsteuer, dies entspricht beim Regelsteuersatz von 19 % 6.263,16 € brutto), so dass das in den meisten Fällen nicht möglich ist.

3. Ich kaufe oft von Privatpersonen Waren. Um diese geltend zu machen, erstelle ich einen Eigenbeleg oder Privatverkaufsvertrag. Kann ich dann auf die Gewinne die Differenzbesteuerung anwenden? Muss der Kauf und Verkauf im selben Jahr stattfinden, oder wenn ich zum Beispiel nächstes Jahr kaufe und dann in 2 Jahren wieder verkaufe, kann ich immer noch auf den Gewinn die Umsatzsteuer berechnen?

Unter den weiteren Voraussetzungen des § 25a UStG können Sie für jeden Umsatz entscheiden, ob Sie die Differenzbesteuerung anwenden oder nicht.

4. Falls mein Nebengewerbe mehr Umsatz generiert als meine freiberufliche Tätigkeit als Musiker, darf ich weiterhin in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert bleiben?

Hierzu geben ich einen groben Überblick, u Details sollten Sie sich direkt an die KSK wenden.

Nach der Neuregelung ab 2023, die bereits ähnlich für den Zuverdienst aus der abhängigen Beschäftigung, galt und gilt, wird festgestellt, in welchem Bereich das Haupteinkommen erzielt wird. Als Haupteinkommen gilt das Einkommen, welches mehr als 50% des Gesamteinkommens beträgt.

Die Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt dann ausschließlich über das Haupteinkommen. Verdient man mehr mit der nicht-künstlerischen Tätigkeit, endet die Versicherungspflicht in der KSK für diese beiden Versicherungen.

Für die Rentenversicherung gelten entsprechend die Einkommensgrenzen wie beim Zuverdienst aus der Anstellung (3.650,- € pro Monat für Westdeutschland und 3.550,-€ pro Monat für Ostdeutschland).

Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Umsatzsteuer

Steuerberater Bernd Thomas

Steuerberater Bernd Thomas

Hannover

Freundlich, schnell und zuverlässig. Steuerliche Antworten für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Selbständige. Ich nehme mir Zeit, Ihre Lebenssituation und Ihr Anliegen genau anzuschauen, damit Sie die optimale steuerliche Lösung finden.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Grenzgänger
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil