Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Prostituierten
April 21, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von Grit Weidauer
Guten Tag,
Ich habe Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (vierteljährlich).
Ich bin als Prostituierte tätig und muss nun eine vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
Ich stelle meinen Kunden ja keine Rechnung aus, deswegen habe ich ein paar fragen.
Ich übermittel die Daten per ELSTER und bin mir nicht sicher in welche Zeile ich meinen Umsatz eintragen muss.
Ebenso bin ich nicht sicher welche Zahl ich eintragen muss.
Beispiel: ich verdiene 1000€ pro Monat, das wären dann ja 3000€ pro Quartal.
Muss ich nun 3000€ eintragen oder erst 19% (570€) abziehen und dann 2430€ eintragen?
Kann ich die MwSt. von Fahrt- und Telefonkosten also Vorsteuer eintragen oder geht das nicht das ich ja selbst keine Rechnung ausstelle?
Danke im Vorraus
Sie sind umsatzsteuerpflichtig. Da bei Ihnen keine Steuerfreiheit und Ermäßigung greift, müssen Sie 19% von Ihrem Bruttohonorar herausrechnen und an das Finanzamt abführen. Den Netto-Umsatz schreiben Sie ihn die Zeile 26 Feld 81. Bekommen Sie im Monat € 1.000 von Ihren Kunden entspricht das einem Nettoumsatz von € 840,33. Bei 3 Monaten also € 2.520. Sie rechnen Ihr Bruttohonorar durch 1,19, dann haben Sie das Nettohonorar, welches in das Feld eingetragen werden muss.
Sie können die Vorsteuer für Ihre betrieblich veranlassten Kosten gegen die Umsatzsteuer aus Ihrem Honorar rechnen. Den Differenzbetrag müssen Sie an das Finanzamt überweisen.
Nutzen Sie Ihr Telefon beruflich, können Sie die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer ansetzen. Beim Auto wird es etwas komplizierter. Hier kommt es auf den Umfang der Nutzung an. Dazu sollten Sie sich wirklich an einen Steuerberater direkt wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße
Grit Weidauer
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