Kleinunternehmer überschreitet 50000 Euro Umsatz
November 19, 2015 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Peter Jansen
Ich bin seit mehreren Jahren (freiberuflich beratende Tätigkeit) unter der 17.500 Euro Grenze und habe Anfang des laufenden Jahres für die Kleinunternehmerregelung optiert. In den Jahren davor wurde USt. ausgewiesen. Nun ist der Umsatz im Laufenden Jahr tatsächlich über 50.000 Euro gestiegen, aus einem einzelnen zusätzlichen Projekt. Am Anfang des Jahres war es nicht klar dass und ob das so kommen würde.
Meines Wissens muss ich für das laufende Jahr keine USt. nachzahlen. Ist das richtig so und gibt es in dieser Situation etwas besonderes zu beachten?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen die o.a. Fragestellung unter Beachtung der Regeln dieser Internet-Platform wie folgt:
Die Grundaussage zur Kleinunternehmerregelung lautet:
Voraussetzung für die Nichterhebung der Steuer ist nicht nur, dass der Gesamtumsatz des vorangegangen Kalenderjahres 17 500 Euro nicht überschritten hat, sondern des Weiteren, dass auch der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG).
Dies erfordert eine Prognose zu Beginn des Jahres über die zu erwartende Umsatzentwicklung.
Überschreitet der tatsächliche Umsatz des laufenden Kalenderjahres entgegen der Prognose des Unternehmers diese Grenze, so bleibt es bei der Nichtbesteuerung, wenn die Prognose vertretbar war.
Insofern ist Ihre Vermutung richtig, dass es bei einer Nichtbesteuerung verbleibt (also keine USt-Nachzahlung).
Zu beachten wäre allenfalls, dass Sie die Prognose dem Finanzamt gegebenenfalls eben vertretbar aufzeigen können.
Für das Jahr 2016 ist dann zwingend die Regelbesteuerung anzuwenden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Peter Jansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?