Durch Renovierung ersetzte Miete läuft in das Betriebsvermögen?
Mai 5, 2015 | 25,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Hallo,
in meinem Büro wurden einige Renovierungen vorgenommen (neue Küche, Fußboden, etc.). Der Wert wurde von der Miete abgezogen.
Jetzt ist die Frage, wie die Kosten für Küche etc. veranschlagt werden. Meine Steuerberaterin sagt, als Betriebsvermögen. Allerdings gehört mir die Küche ja gar nicht, sondern meinem Vermieter, da ich für die Kosten der Küche ja keine Miete gezahlt habe.
Da ich die Firma nun auflöse, müsste ich für die Güter im Betriebsvermögen Umsatzsteuer nachzahlen, da diese in mein Privatvermögenübergingen. Tun sie ja aber wie oben beschrieben nicht..
Wie kann ich die Ausgaben deklarieren, damit diese als Mietzahlung und nicht als Kauf gewertet werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hinweise.
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht eindeutig, ob Sie das Büro als Betriebsvermögen, bzw. die Aufwendungen hierfür als Betriebsausgaben behandelt haben. Hiernach entscheidet sich, ob die Renovierungsarbeiten für Küche, Fußboden etc. als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden.
Wenn nach Ihrer Darstellung jedoch die Küche dem Vermieter gehört, entfällt für Sie auch ein Mietaufwand für die “Kosten der Küche”.
In Ihrem Fall kommt es entscheidend auf die Vertragsgestaltung mit Ihrem Vermieter an, insbesondere wäre eine Vereinbarung über die zu tragenden Renovierungsarbeiten zu treffen gewesen. Wurde vereinbart, dass die von Ihnen getragenen Ausgaben Mietzahlungen darstellen, wäre keine Umsatzsteuernachzahlung zu befürchten.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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