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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Ebaygebühren Kleingewerbe

Ich bin bei Ebay gewerblich tätig. Von der Kleinunternehmerregelung wird gebraucht gemacht. Ebay stellt netto Rechnung aus, muss ich Umsatzsteuer abführen ? Reicht es jährlich per Umsatzsteuererklärung ? In welches Feld muss ich die 19% eintragen ? Oder muss ich monatlich eine Vorerklärung abgeben ? Wenn ja wo wird es eingetragen ?

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

Im Rahmen einer Erstberatung und unter Annahme der von Ihnen gemachten Angaben hier meine Einschätzung:

Nach Ihrer Aussage sind Sie Kleinunternehmer.

Soweit Ebay Rechnungen an Sie stellt, so unterliegen diese im Regelfall der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Dies bedeutet, dass Ebay 19% Umsatzsteuer auslöst, welche von Ihnen zu begleichen sind.

Hierfür sind im Regelfall auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Es empfiehlt sich mit der Umsatzsteuerstelle (z.B. ZÜV) in Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, eventuell kann von der Abgabe abgesehen werden.

In jedem Fall sind die Umsätze in der Umsatzsteuerjahreserklärung anzugeben.

Fas jeweilige Formularfeld variiert von Jahr zu Jahr. In der Voranmeldung ist dies derzeit Zeile 48 Feld 46: "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)", hier ist der Netto-Betrag anzugeben.

Ich hoffe Ihre Frage ist damit zufriedenstellend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich

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Experte für Umsatzsteuer

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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