Rechnung von UK Sole Trader not Vat registred nicht USt. relevant in DE?
Hallo,
ich selbst bin umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer.
Einer meiner Fremddienstleister ist in England (UK) Sole Trader und stellt mir für seine Online-Marketing-Dienstleistungen Rechnungen.
Er ist in England nicht umsatzsteuerpflichtig (not-vat-registred) und hat dementsprechend auch keine USt-ID, die er auf den Rechnungen angeben könnte. Zudem wird auf der Rechnung ein Hinweis beigefügt \"not VAT-registered in UK\".
Frage:
Kann ich den als Betriebsausgabe verbuchten Rechnungsbetrag bei der Umsatzsteuervoranmeldung (Umsatzsteuererklärung) ignorieren?
Falls dem nicht so ist, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der UK-Rechnungssteller weiterhin dort den Status \"not Vat registred\" behält?
Hintergrund:
Hätte er eine USt-ID und würde den Hinweis \\\\\\\\\\\\\\\"not VAT-registered in UK\\\\\\\\\\\\\\\" entsprechend nicht beifügen, würde das Reverse Charge Verfahren greifen, d.h. ich müsste für ihn die USt bei der Voranmeldung bezahlen und mir über die Vorsteuer wieder zurückholen.
Da das Reverse Charge Verfahren jedoch eine USt-ID des Rechnungsstellers auf der Rechnung erfordert, sollte dieses Vorgehen in dem Fall (Sole Trader - not VAT-registered in UK) nicht möglich sein.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im voraus.