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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Rechnung von UK Sole Trader not Vat registred nicht USt. relevant in DE?

Hallo,
ich selbst bin umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer.

Einer meiner Fremddienstleister ist in England (UK) Sole Trader und stellt mir für seine Online-Marketing-Dienstleistungen Rechnungen.
Er ist in England nicht umsatzsteuerpflichtig (not-vat-registred) und hat dementsprechend auch keine USt-ID, die er auf den Rechnungen angeben könnte. Zudem wird auf der Rechnung ein Hinweis beigefügt \"not VAT-registered in UK\".

Frage:
Kann ich den als Betriebsausgabe verbuchten Rechnungsbetrag bei der Umsatzsteuervoranmeldung (Umsatzsteuererklärung) ignorieren?
Falls dem nicht so ist, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der UK-Rechnungssteller weiterhin dort den Status \"not Vat registred\" behält?

Hintergrund:
Hätte er eine USt-ID und würde den Hinweis \\\\\\\\\\\\\\\"not VAT-registered in UK\\\\\\\\\\\\\\\" entsprechend nicht beifügen, würde das Reverse Charge Verfahren greifen, d.h. ich müsste für ihn die USt bei der Voranmeldung bezahlen und mir über die Vorsteuer wieder zurückholen.

Da das Reverse Charge Verfahren jedoch eine USt-ID des Rechnungsstellers auf der Rechnung erfordert, sollte dieses Vorgehen in dem Fall (Sole Trader - not VAT-registered in UK) nicht möglich sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung im voraus.

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Das Reverse-Charge-Verfahren hat den Sinn, dass -bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen- UMSATZSTEUERPFLICHTIGE Leistungen im Empfängerland der USt unterworfen werden.
Da es sich hier aber um eine USt-freie Leistung handelt, weil der Leistende in UK offenbar Kleinunternehmer ist und daher keine USt ausweisen darf, kommt es nicht zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft; denn die Leistung ist ja gerade nicht USt-pflichtig.

Ein Ansatz in Ihrer USt-Voranmeldung ist somit nicht vorzunehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Umsatzsteuer

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

Dillenburg

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35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

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30659 Hannover
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