Internet-B2B von VAE nach GER - Umsatzsteuernummer?
September 28, 2014 | 50,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Ich betreibe eine FZ LLC Firma in den Vereinigten Arabischen Emiraten und möchte meine Internet-Dienstleistungen u.a. auch an deutsche Kunden vertreiben, z.B. über eBay. Meine Angebote gelten ausschließlich für B2B-Kunden, Endkunden werde ich nicht beliefern.
Meine Frage: Benötige ich eine deutsche Umsatzsteuernummer und muss ich in Deutschland Umsatzsteuererklärungen abgeben, wenn ich ausschließlich Gewerbetreibende beliefere?
sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Leistungen sind „sonstige Leistungen“ (Internet-Dienstleistungen)
im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts.
Und hier gilt:
Wenn der deutsche Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, muss nicht differenziert werden, woher der ausländische Geschäftspartner kommt.
Bei „Internet-Dienstleistungen“ gilt immer der Ort des Leistungsempfängers als Ort der Leistung.
Sie stellen in diesem Fall eine Nettorechnung an den deutschen Unternehmer (Leistungsempfänger), wobei dieser die Umsatzsteuer in Deutschland zu deklarieren hat (reverse-charge-Regel – gem. § 13b Abs. 2 UStG).
Wenn der deutsche Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (d.h. z.B. kein Kleinunternehmer), kann er diese Umsatzsteuer wie gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, so dass er effektiv nicht belastet wird (Nullsummen-Spiel).
Also
Sie müssen in Deutschland keine Umsatzsteuer-Nummer beantragen und auch keine
Umsatzsteuererklärungen abgeben, sofern Sie ausschließlich Unternehmer beliefern.
Ich hoffe, diese Auskunft beantwortet Ihre Fragen zu diesem Thema
und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
Email mail @ stwb-steuer.de
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