Vorsteuerabzug bei Grundsteuer
Februar 23, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Hallo,
ich vermiete ein Objekt an eine Handelsfirma.
Die Betriebskosten werden allesamt in Nettobeträge aufgeschlüsselt und darauf wird die Umsatzsteuer erhoben.
Da die Grundsteuer, Wasser u. Abwasserkosten und Versicherungsbeiträge keine Umsatzsteuer enthalten, werden diese Kosten mit Umsatzsteuer an den Mieter weiterverrechnet.
Meine Frage ist jetzt, ob diese Kosten (Grundsteuer, Wasser/Abwasser, etc.) bedingt durch die Erhebung von Umsatzsteuer für den Vermieter zum Vorsteuerabzug gebracht werden können.
Werden diese Kosten dann als Bruttokosten in die Werbungskosten aufgenommen ?
Vielen Dank für die Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Als Kosten werden im Fall der Vorsteuerabzugsberechtigung immer die Nettokosten berücksichtigt. Die Abziehbare Vorsteuer gehört niemals zu de Kosten, da sie vom Finanzamt erstattet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die weiterberechneten Kosten ursprünglich selbst Vorsteuer enthielten.
Die Nebenkosten werden brutto wie netto in den Werbungskosten, bzw. Betriebsausgaben, berücksichtigt, da sie nun einmal keine Umsatzsteuer enthalten. Die vom Mieter gezahlte Umsatzsteuer gehört zu den Einnahmen, die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer zu den Ausgaben. Durch die Umsatzsteuer ist keine Gewinnauswirkung gegeben.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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