Kleinunternehmer deutliche Umsatzsteigerung
September 18, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Marcel Simon
Seit vielen Jahren fiel ich unter die Regelung nach § 19 UStG, (Umsätze lagen bei 14000-17000 Euro) nun ist seit Mitte des Jahres der Umsatz unerwartet auf ca. 300.000 Euro gestiegen. Kann ich den Rest des Jahres weiter die Regelung § 19 beibehalten und ab 2024 zur Regelbesteuerung übergehen?
Danke.
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen:
Die Kleinunternehmerreglungen (§19 UStG) für ein laufenden Betrieb orientiert sich im ersten Schritt am Vorjahr (Umsatz-Grenze 22.000€) sowie im zweiten Schritt am laufenden Jahr (Umsatz-Grenze 50.000€). Die Grenze des laufenden Jahres ist immer als Hochrechnung / sachgerechte Prognose zu beurteilen. Somit können Sie bspw. das Jahr indem Sie mehr als 22.000€ Umsatz generieren, bis zur Grenze von 50.000€ als Kleinunternehmer zu Ende führen. Ab dem Folgejahr wird die Umsatzsteuer bei Ihnen erhoben.
Reißen Sie wie von Ihnen beschrieben diese Umsatz-Grenze i.H.v. 50.000€, fallen Sie aus der sog. Kleinunternehmerregelung heraus. Die Umsatzsteuer wird sodann für das laufende Geschäftsjahr auf Ihre Ausgangsumsätzen erhoben. Damit sind Sie (waren Sie) u.a. dazu verpflichtet, auf Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer auszuweisen, entsprechend Ihrer Voranmeldezeiträume die Umsatzsteuer zu melden und diese im Falle einer Zahllast auch abzuführen.
Über die Pflichten eines umsatzsteuerlichen Unternehmers außerhalb der Kleinunternehmerregelung informieren Sie sich bitte ausführlich an anderer Stelle.
Mit Detailfragen über den Umstellungsprozess empfiehlt es sich kurzfristig einen beratenden Kollegen aufzusuchen und die notwendigen Schritte in Ihrem Unternehmen schnellstmöglich einzuleiten. Auch um mögliche Schäden von Ihrem Unternehmen abzuwenden.
Diese Antwort basiert auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben. Sie beinhaltet keine Vollständigkeitsgarantie im individuellen Fall, sondern dient zur ersten steuerrechtlichen Orientierung.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
StB Marcel Simon
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