Umsatzsteuererklärung
Dezember 7, 2017 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Peter Jansen
Im Jahre 2015 schafften wir einen Firmenwagen an und zogen die Umsatzsteuer 4000.- Euro)
In der Umsatzsteuererklärung 2015 standen der zu leistenden U-steuer (28.000Euro) abziehbare Vorsteuerbeträge von 16.000.- gegenüber. Also 12.000.- Euro noch zu leisten. Unsere Voranmeldungen
stimmten auch überein. Allerdings zog unser Steuerberater in der Steuererklärung die erhaltenen 4.000.-Euro von PKW unseren Vorauszahlungen ab, so dass wir jetzt 4.000Euro nachzahlen sollen. Kann das sein?
Sehr geehrter Fragesteller/in,
das ist ein Fehler. Die Vorsteher wurde doppelt berücksichtigt. Einmal in der Voranmeldung und dann nochmals in der Jahressteuererklärung.
Sie (bzw. der Beauftragte StB) reichen beim Finanzamt eine berichtigte Jahressteuerklärung ein. Damit kann dieses Versehen richtig gestellt werden. Um Rückfragen seitens des Finanzamts vorzubeugen, empfiehlt sich eine kurze Erläuterung des Sachverhalts dem Finanzamt zukommen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Jansen
Steuerberater
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