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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bei kurzzeitiger Vermietung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich vermiete seit kurzem ein Haus meist monatsweise an Feriengäste bzw. Arbeitnehmer die nur kurzzeitig in der Region sind.
Kürzester Vermietungszeitraum ist 2 Wochen (eher selten). Es werden keine zusätzliche Leistungen angeboten.

Nach meiner Recherche hierzu habe ich herausgefunden, dass diese Vermietungsweise noch als Vermögensverwaltung gilt und somit unter Vermietung und Verpachtung fällt und kein Gerwerbe anzumelden ist.
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/ferienhausferienwohnung-5-gewerbliche-vermietung_idesk_PI20354_HI7376148.html

Meine Frage wäre ob Umsatzsteuer zu zahlen ist und ob die Kleinunternehmerregelung andwendbar wäre, obwohl keine Gerwerbeanmeldung erforderlich ist?
Wie verhält es sich mit dem Vorsteuerabzug, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewendet werden kann? Ist der Vorsteuerabzug möglich, ohne Gewerbe?

LG

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten. Grundsätzlich sind Sie auch als Vermieter Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne. Dabei fällt die kurzfristige Vermietung nicht unter die sonst vorhandene Umsatzsteuerbefreiung von Wohnraum. Die Mietumsätze wären damit eigentlich umsatzsteuerpflichtig. Sie können aber die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG anwenden, wenn der Gesamtumsatz im Kalenderjahr weniger als 22.000 EUR beträgt. In dem Fall sind Sie allerdings nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Gewerbeanmeldung ist für die Umsatzsteuerpflicht (oder Vorsteuerabzug) keine Voraussetzung.

Sollte Ihr Umsatz höher als 22.000 EUR p.a. sein oder Sie verzichten freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, so könnten Sie die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen (auch ohne Gewerbeanmeldung).

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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