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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Einnahme aus Kickstarter-Kampagne und die Umsatzsteuer

Thema: Kickstarter und Umsatzsteuer

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich habe kürzlich erfolgreich eine Kickstarter Kampagne zur Finanzierung eines von mir entwickelten Videospiels beendet: https://www.kickstarter.com/projects/fancyfactory/scott-whiskers-in-the-search-for-mr-fumbleclaw

Kickstarter selbst behandelt das Thema Umsatzsteuer nicht. Sprich der Backer "kauft" sein Unterstützer-Item - z.B. 15€ - und erhält das Versprechen in einem Jahr ein fertiges Spiel dafür digital geliefert zu bekommen. Oder z.B. 150€ - und dann erhält der Backer in einem Jahr eine physische Spielebox auf dem Versandweg zugeschickt. Er zahlt an Kickstarter die 15€ bzw. 150€ zzgl. Versand - ohne das VAT extra ausgewiesen oder aufgeschlagen wird - und für ihn ist der Fall damit abgeschlossen.
Kickstarter sammelt all diese "Käufe" und überweist sie mir abzüglich einer kleinen Provision auf mein Konto.

Ich selbst bin umsatzsteuerpflichtig.

Nun muss nach meinem Kenntnisstand für alle Backer aus der EU 19% der gezahlten "Kaufsumme" als Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen werden. Für die "Käufe" von Backern aus anderen Länder fällt keine Umsatzsteuer an.
Diese Regelung gilt wohl ab 2021.

Meine Frage nun: ist das so richtig? Und gibt es eventuell eine Grenze - für z.B. die 15€ Käufe - die unter eine etwaige Mindestgrenze fallen und auf welche keine Umsatzsteuer anfällt?

Da etwa 50% meiner Backer aus der EU sind würde das bedeuten dass ich von der "Kickstarter Einnahme" in Höhe von, sagen wir 11.000€, auf 5500€ 19% Umsatzsteuer zahlen müsste. Richtig?

Von Kickstarter selbst finde ich zu diesem Thema lediglich https://help.kickstarter.com/hc/de/articles/115005139493-Sind-Projektgr%C3%BCnder-in-Gro%C3%9Fbritannien-und-in-Deutschland-f%C3%BCr-die-Mehrwertsteuer-verantwortlich- und https://www.kickstarter.com/help/taxes?lang=de

Vielen Dank!

Hannu Wegner

Sehr geehrter Fragesteller,

bei der Finanzierung eines Videospiels über Kickstarter müssen Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer verschiedene Aspekte berücksichtigen, um die korrekte Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Ihrer Kampagne zu erheben. Da es sich bei den Unterstützer-Items um digitale Produkte (z.B. das fertige Spiel) und physische Produkte (z.B. die Spielebox) handelt, gelten unterschiedliche Regelungen für die Umsatzsteuer.

Für digitale Produkte, die an Kunden innerhalb der EU verkauft werden, müssen Sie die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes des Kunden berechnen und abführen. Das bedeutet, dass Sie für Kunden aus verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Umsatzsteuersätze anwenden müssen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wo sich der Verkäufer befindet und auch für Kleinunternehmer. Um die Umsatzsteuererklärungen und -zahlungen für elektronische Dienstleistungen in verschiedenen EU-Ländern zu vereinfachen, können Sie das Mini-One-Stop-Shop (MOSS) Verfahren nutzen.

Für physische Produkte, die innerhalb der EU verkauft werden, können Sie in den meisten Fällen den deutschen Umsatzsteuersatz von 19% beibehalten. Dies liegt daran, dass bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren an Privatkunden (B2C) die Umsatzsteuer im Ursprungsland des Verkäufers anfällt. In Ihrem Fall wäre das Deutschland. Daher können Sie den deutschen Umsatzsteuersatz von 19% auf den Verkaufspreis der physischen Produkte anwenden, die an Kunden innerhalb der EU verkauft werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, wie die Distanzverkaufsregelung, bei der Sie die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes des Kunden berechnen und abführen müssen, sobald Sie bestimmte Umsatzschwellen überschreiten.

Für Verkäufe an Kunden außerhalb der EU fällt keine Umsatzsteuer an, da diese Verkäufe als Exporte gelten. Exporte sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings müssen Sie möglicherweise die Einfuhrumsatzsteuer und Zölle des Bestimmungslandes berücksichtigen, die vom Kunden zu zahlen sind.

In Ihrem Beispiel mit einer Kickstarter-Einnahme von 11.000 Euro, bei der 50% der Backer aus der EU stammen, müssten Sie tatsächlich 19% Umsatzsteuer auf 5.500 Euro zahlen, sofern Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Beachten Sie jedoch, dass für digitale Produkte die Umsatzsteuersätze der jeweiligen EU-Länder gelten. Sie müssten die Umsatzsteuer für die digitalen und physischen Produkte separat berechnen und abführen.

Es ist wichtig, dass Sie die Umsatzsteuer korrekt abrechnen und an das zuständige Finanzamt abführen. Kickstarter selbst behält keine Mehrwertsteuer ein und weist darauf hin, dass die Projektgründer für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer verantwortlich sind.

Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Hannu Wegner, Steuerberater

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