In welchem Jahr Umsatzsteuerpflichtig?
Oktober 23, 2021 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag, ich hoffe Sie können mir helfen.
Ich habe seit 2017 einen Onlineshop und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Ich bin 2019 knapp über die Umsatzgrenze gekommen und 2020 waren die Einnahmen durch die Coronamaßnamen sehr hoch. Ich würde gerne wissen in welchem Jahr ich Umsatzsteuerpflichtig bin/war und mit welcher Nachzahlung ich in etwa zu rechnen habe.
Hier meine Umsätze:
2017 -16347€
2018 - 17128€
2019 - 18373€
2020 - 26245€
2021 - 17100€
Das Finanzamt hat sich nicht dazu geäußert. Für 2021 habe ich die Verkäufe eingestellt, um nicht über die Umsatzgrenze zu kommen. Muss ich mit einer Strafe rechnen (die EÜR sind alle korrekt übermittelt worden)? Ich war der Ansicht das Finanzamt würde mich in Kenntnissetzen, wenn ich im kommenden Jahr Umsatzsteuerpflichtig werde. Vielen Dank für die Hilfe.
Guten Tag,
erfreulicherweise hatte sich ab 2020 die Umsatzgrenze rückwirkend für 2019 von 17.500 EUR auf 22.000 EUR erhöht. Das heißt in Ihrem Fall, dass Sie 2020 weiterhin Kleinunternehmer sein konnten, weil der Umsatz im Vorjahr unter 22.000 EUR betragen hat und Ihr Umsatz auch in 2020 nicht über 50.000 EUR lag. Damit tritt die Umsatzsteuerpflicht erst ab dem Jahr 2021 ein, weil Sie 2020 über 22.000 EUR lagen. Sie müssten also Umsatzsteuer auf den Umsatz von bisher 17100 EUR abführen (= ca. 2.730 EUR). Sofern Sie natürlich selbst Umsatzsteuer gezahlt haben (z.B. für gekaufte Ware), können Sie diese als Vorsteuer vom Zahlbetrag abziehen. Die Zahllast wäre spätestens mit Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2021 zu zahlen (also in 2022). Sofern Sie dann in 2021 nicht über 22.000 EUR liegen, könnten Sie in 2022 wieder Kleinunternehmer sein, sofern Ihr voraussichtlicher Umsatz nicht über 50.000 EUR liegen wird.
Bitte melden Sie sich gerne, wenn Sie Rückfragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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