Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Belegung eines ausländischen PayPal Geldeingangs und das Verfahren mit der UST

Ich bin Einzelunternehmer und mache als Gewinnermittlung jährlich die EÜR. Ich nutze NICHT die Kleinunternehmerregelung.

Bei dem folgenden "Geschäftsmodell" bin ich mir nicht sicher wie ich es korrekt versteuern bzw. gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen kann:

1. Ich kaufe eine Produkt in einem Onlinemarktplatz
2. Ich veröffentliche eine Produktbewertung für dieses Produkt und erhalte dafür vom Verkäufer eine regelmäßig vollständige Rückzahlung des Einkaufspreises per PayPal (Aus dem Ausland, primär China)
3. Ich verkaufe das Produkt nach diesem Nullsummenspiel im eigenen Onlineshop zu einem geringeren Preis weiter

Punkt 1 ist unproblematisch: Ich bekomme eine Rechnung ausgestellt, mit 19% UST.
Punkt 3 ist auch unproblematisch: Ich stelle eine Rechnung aus, mit 19% UST.

Meine Frage ist: Wie belege ich Punkt 2?
- Eine Rechnung für die Produktbewertungsleistung kann ich nicht ausstellen, da ich keinen direkten Kontakt zu den ausländischen Verkäufern habe und die Rechnung diesen aus Erfahrung egal wäre. Sie würden die Umsatzsteuer in China (Reverse Charge) nicht abführen. Das könnte dann zu einem Problem für mich werden. Ein ordentliches Gutschrift-Dokument kann ich auch nicht ausgestellt bekommen.
- Einen Eigenbeleg kann ich auch nicht ausstellen, da dieser ja nur eine Notlösung ist. Ich müsste aber dann regelmäßig Eigenbelege ausstellen. Außerdem funktioniert der Umsatzsteuerausweis auf Eigenbelegen nicht.
- Reicht der PayPal-Geldeingang (Kontoauszug) als Beleg? Doch dann ist die Frage wie mit der UST zu verfahren ist, die ich ja eigentlich wegen meiner Vergütung für die Produktbewertungsleistung zu zahlen habe, aber auf dem Kontoauszug natürlich nicht ausgezeichnet ist.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Einschätzung.

Da Sie nicht stichfest nachweisen können, von wem Sie die Gutschrift erhalten (Unternehmen im Ausland/ Privatperson etc.), wird das Finanzamt diesen Geldeingang in Deutschland der Umsatzsteuer unterwerfen.

Streng genommen handelt es sich ja um eine Gutschrift des chin. Unternehmens, allerdings ohne Beleg. Daher sollten Sie den Geldeingang via Paypal als umsatzsteuerpflichtige Einnahme erfassen und entsprechend Umsatzsteuer abführen. Dass Sie hier keinen Beleg haben, auf dem Sie Umsatzsteuer ausweisen, ist insofern unerheblich. Wichtig ist, dass Sie es dann der Umsatzsteuer unterwerfen. Als Nachweis reicht grundsätzlich der Paypal-Auszug aus. Unter dem Strich ergibt sich ja aus Punkt 1. und 2. umsatzsteuerlich plus/minus 0,- EUR, so dass Sie dann auch keinen Nachteil daraus haben.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater


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