Fragen zu Upwork und Fiverr Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung in Österreich
Meine Frage bezieht sich auf das österreichische Steuerrecht.
Wie verbuche ich Einnahmen von Fiverr oder Upwork richtig?
Am leichtesten wäre es natürlich, wenn ich Fiverr und Upwork als Leistungsempfänger betrachte. Von Fiverr erhalte ich nur einen Verlauf der Kundentransaktionen, wo lediglich der Benutzername gezeigt wird. Fiverr sagt selbst, dass man dem Unternehmen Rechnungen als Leistungsempfänger stellen kann. (https://www.fiverr.com/support/articles/360010561178-Seller-taxes?segment=seller). Daher wäre für mich klar. Fiverr wäre schonmal Leistungsempfänger. Wie würde die Rechnung aussehen, die ich an Fiverr schicken? Da es ein Unternehmen mit Sitz in Israel ist, müsste ich keine Umsatzsteuer ausweisen? Darf ich als Kleinunternehmer in Österreich überhaupt Rechnungen ins Ausland stellen?
Komplizierter ist es bei Upwork. Die Plattform stellt z.B. Kunden, Rechnungen in meinem Namen aus. Hier wird keine USt. verrechnet und es wird auch nicht auf ein Reversecharge-Verfahren hingewiesen. Die Rechnungen haben außerdem keine fortlaufende Rechnungsnummer und sind daher nicht EU-Konform. Kann ich Upwork daher auch als Leistungsempfänger betrachten? Sitz des Unternehmens ist die USA. Worauf müsste ich bei der Rechnungsausstellung achten.
Reicht es also, wenn ich als Kleinunternehmer meine Einkünfte von Upwork und Fiverr monatlich auf mein Bankkonto buche und für diese Abbuchung eine Pseudo-Rechnung erstelle (kein Hinweis auf Kleinunternehmerregelung, kein Hinweis auf Reverse Charge, und keine Angabe einer UID). Außerdem müsste ich offiziell eine Unternehmerbescheinigung vorlegen:
“Kommt der Auftraggeber aus einem Drittland, muss er durch andere geeignete Unterlagen nachweisen, dass er Unternehmer ist. Der Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage einer Unternehmerbescheinigung der ausländischen Finanzverwaltung erfolgen (ähnlich unserem Formular U 70). ”
Ist dies in der Praxis wirklich notwendig?
Ich könnte Ihnen als Klarstellung gerne auch die Rechnungen vorlegen, die Upwork ausstellt.